Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Luft

Kleinfeuerungsanlagen

Kaminofen

Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz kümmert sich um Durchführung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung“ (1. Bundes-Immissionsschutzverordnung - 1. BImSchV). Die 1. BImSchV regelt unter anderem den Betrieb, die Abnahme und die Überwachung der häuslichen Öfen und Kamine. Hierzu zählen keine gewerblich genutzten oder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Abnahme und Überwachung der Anlagen obliegt dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz wird tätig, falls ein ordnungsrechtliches Verfahren wegen der Nichteinhaltung von Bestimmungen der Verordnung geprüft oder durchgeführt werden muss. Eine Prüfung des rechtmäßigen Betriebes der Kleinfeuerungsanlagen erfolgt auch, wenn Nachbarschaftsbeschwerden vorliegen. Wird die Anlage nicht rechtmäßig betrieben, kann ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Die Mehrzahl der in Münster eingehenden Beschwerden betreffen Kleinfeuerungsanlagen die mit Holz- bzw. Kohle betrieben werden.

Der Betrieb dieser Anlagen kann durch Verwendung nicht zulässiger Brennstoffe, durch zu geringe Höhe des Kamins oder durch falsche Handhabung der Anlagen zu Rauch- und Geruchsbelästigungen führen. Eine Prüfung des ordnungsgemäßen Betriebes der Anlagen ist oft schwierig, weil nicht nur die Intensität sondern auch die Dauer, die Ortsüblichkeit und die Häufigkeit der Belästigung für die Einschätzung der Erheblichkeit herangezogen werden muss. In Zweifelsfällen kann der Sachverhalt nur durch hohen Zeitaufwand objektiv erfasst werden.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Kleinfeuerungsanlagenverordnung wird ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet, meistens wegen wiederholter Nichteinhaltung der Grenzwerte bei den Immissionsmessungen. Deutlich seltener wegen unerlaubter Brennmaterialien, häufig liegt dann auch gleichzeitig ein Verstoß gegen das Abfallwirtschaftsgesetz vor. Bei baulichen Mängeln der Feuerungsanlage wird ein ordnungsrechtliches Verfahren durch das Bauordnungsamt durchgeführt. Um das Bewußtsein für den umweltfreundlichen Umgang mit Kleinfeuerungsanlagen in der Bevölkerung zu erhöhen, wurden im Laufe mehrere Informationskampagnen durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung der Kleinfeuerungsanlagen.

Ansprechpartner

Ralf Besler
Tel. 02 51/4 92-67 98



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