Die Belastung unserer Umwelt durch Luftverunreinigungen und Lärm wird zu einem großen Teil durch den Verkehr verursacht. Verkehrsbezogener Immissionsschutz ist aber nur punktuell im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt, hier greifen verschiedene Rechtsgebiete ineinander:
Die unter 4. beschriebene rechtliche Möglichkeit ist ein neues, wichtiges Instrument des kommunalen Umweltschutzes. Nach dem § 40 Abs. 2 BImSchG kann die Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr auf bestimmten Straßen oder in bestimmten Gebieten unter Berücksichtigung der Verkehrsbedürfnisse und der städtebaulichen Belange nach Maßgabe der verkehrsrechtlichen Vorschriften beschränken oder verbieten, soweit die für den Immissionsschutz zuständige Behörde dies im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse für geboten hält, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden.
Zur systematischen Ermittlung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen an Straßen wurden Schadstoffausbreitungsberechnungen durchgeführt um die höher belasteten Straßenabschnitte in Münster zu ermitteln. An diesen Straßenabschnitten wurden diskontinuierliche Schadstoffmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse der Luftmessungen in Münster entsprechen den Tendenzen in Ruhrgebietsstädten. Beispielsweise wurde in Essen an zwei Straßenabschnitten eine Überschreitung des Prüfwertes für Ruß festgestellt. Bei Stickstoffdioxid und Benzol kam es dort ebenfalls zu keinen Überschreitungen. Das Fazit der Messungen in Essen, dass die Bedeutung der Komponente Benzol für die Beurteilung der Luftqualität abgenommen hat und staubförmige Luftbeimengungen an Bedeutung gewinnen, kann ohne Einschränkung auch für Münster übernommen werden. Diese Aussage wird ebenfalls durch die in Münster ermittelten Feinstaubkonzentrationen belegt.
An den vier Messstandorten mit Russmessung auch der Gehalt an der Feinstaubkonzentration PM10 ermittelt. Aufgrund der gesundheitlichen Bedeutung von PM10 ist am 19.07.1999 eine europäische Richtlinie (1999/30/EG) in Kraft getreten, die unter anderem Grenzwerte für die Immissionskonzentrationen in der Luft nennt. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bereits bis zum Ende des Jahres 2003 der EU-Kommission und der Öffentlichkeit Maßnahmenpläne vorzulegen, die detailliert darlegen, wie die Einhaltung der neuen Schwebstaubgrenzwerte ab dem Jahr 2005 sichergestellt werden soll. Die Konzentration von PM10 wird zukünftig auch für die Beurteilung der Luftsituation in Münster an Bedeutung gewinnen. Die Feinstaub-Konzentrationen weisen an allen Messstandorten Konzentrationen über oder knapp unter dem EU-Grenzwert auf. Auch hier ist die Nord-Süd Verkehrsachse Steinfurter Straße/Hindenburgplatz/Weselerstraße am höchsten belastet. Höhere Tagesmittelwerte als 75 µg/m³ traten an den einzelnen Standorten an insgesamt 4 bis 10 Tagen im zugrundeliegenden einjährigen Messzeitraum und damit deutlich weniger als 35 Tage auf. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich bei den Messungen nur um Stichprobenmessungen an 52 Tagen im Jahr handelt.
Ralf Besler
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