Die Stadt kann u. a. durch Programme zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs, die Einrichtung von Tempo-30-Zonen sowie die Nutzung lärmarmer Fahrzeuge zur Lärmminderung im Kraftverkehr beitragen..
Für Schallschutzmaßnahmen an Zügen und Schienenstrecken ist der Bund zuständig. Maßnahmen auf kommunaler Ebene sind hier nur im planerischen Bereich möglich.
Industrie- und Gewerbelärm führt in Münster aufgrund des geringen Anteils des produzierenden Gewerbes zu keinen großräumigen Umweltproblemen. Vereinzelt - besonders in Gemengelagen - kann es dennoch zu Lärmbelästigungen kommen. Wie Lärm entsteht, wie er vermieden werden kann und an wen Sie sich bei Beschwerden über Lärm in Münster wenden können, haben wir in der Broschüre "Lärm - das unterschätzte Problem" dargestellt.
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