Fassadenreinigung mit Wasser
Auf den Fassaden von Gebäuden sammelt sich im Laufe der Jahre viel Schmutz. Industrie, Verkehr und Hausbrand verursachen maßgeblich die Oberflächen. An Hauptverkehrsstraßen oder in der Nähe von Industriegebieten sind die Belastungen mit z.B. Schwermetallen besonders hoch. Pflanzenreste, Algen, Flechten und tierische Abfälle verschmutzen zudem die Fassaden. Auch die abgelöste Farbe selbst, die vor 20 oder noch mehr Jahren aufgetragen worden ist, ist nicht frei von Schadstoffen. All diese Stoffe gelangen über das Reinigungswasser in die Kanalisation bzw. das Erdreich und belasten Grundwasser und Gewässer. Aus diesem Grund müssen Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt getroffen werden.
Wie es sein sollte:
- Auffangeinrichtungen sind so angebracht, dass dauerhaft das unkontrollierte Versickern des Waschwassers verhindert wird, wobei die verwendete Auffangvorrichtung beständig gegen die verwendeten Einsatzstoffe ist.
- Bei Unfällen, bei denen Waschwasser mit Reinigungs- oder Abbeizchemikalien verschüttet wird, ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen .
- Abwasserbehandlungsanlagen werden von eingewiesenem und sachkundigem Personal bedient. Abgesetzter Farbschlamm ist als Abfall zu entsorgen.
- Fassadenabbeiz- und Reinigungsarbeiten werden dem Tiefbaumat (Fax: 02 51/ 4 92-77 76) angezeigt.
Was nicht sein sollte:
- Abwasser gelangt unmittelbar ins Erdreich, in ein Gewässer oder über Straßengullis in die Regenwasserkanalisation.
Die Regenwasserkanalisation ist in der Regel die höher verlegte Rohrleitung ohne sichtbare Verschmutzungen und führt nur bei Niederschlägen Wasser.
- Teppichreste oder Papier zum Auffangen von Farbresten (insbesondere wenn mit Methylenchlorid abgebeizt wird) und Waschwasser bei der Naßreinigung von Fassaden.
- Reinigungs- und Abbeizmittel werden zusammen mit dem Waschwasser verweht, weil die Fassade nicht abgehängt worden ist.
- Feststoffe, wie Farbabtrag, Putzreste und Strahlgut, gelangen in die öffentliche Kanalisation.
- Es werden Abbeizmittel verwendet, die aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Xylol, etc.) enthalten.
- Provisorische Abwasserbehandlung in Kanistern oder Fässern.
- Verwendung von Methylenchlorid über begründete Einzelfälle hinaus.
- Pumpen und Arbeitsgeräte werden vor der Reinigung zum Abtransport aus den Auffangeinrichtungen herausgenommen. Gummistiefel und Schutzanzüge werden Außerhalb der Auffangeinrichtungen gereinigt.
- Reinigungswasser (mit Chemikalien) aus den Auffangeinrichtungen gelangen beim Abbau der Auffangvorrichtung unbehandelt ins Erdreich oder in die Kanalisation.
Dichlormethan (Methylenchlorid), obwohl in vielen Baumärkten erhältlich, darf als Reinigungsmittel nur in begründeten Ausnahmefällen nach Absprache eingestetzt werden. Es schädigt die Umwelt und den Anwender in besonderem Maße.