Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Industrie-/ Gewerbeabwasser

Funktions- und Dichtheitsprüfung und bedarfsgerechte Entleerung

Funktions- und Dichtheitsprüfung

Abscheider Prüfung

Im regelmäßigen Turnus von fünf Jahren müssen Abscheideranlagen einer Funktions- und Dichtheitsüberprüfung unterzogen werden. Diese Überprüfung ist eine Nebenbestimmung der Indirekteinleitungsgenehmigung für die Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser (Anhang 49 der Abwasserverordnung). Durch eine geeignete fachkundige Stelle (Hersteller, TÜV, Sachverständiger) ist zu überprüfen, ob die für die Funktion der Abwasseranlage maßgeblichen Bauteile in einem Zustand sind, der den ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellt und ob die Anlage (einschließlich der Zulaufleitungen) dicht ist.
Häufig finden sich Undichigkeiten im Schachtaufbau und an den Mündungsstellen von Rohrleitungen der Abscheider.


Prüfaufbau mit Dreibein

Vor der Prüfung


Prüfgerät

Während der Prüfung:

Nach der Prüfung:


Bedarfsgerechte Entleerung

Abscheideranlage

In der Indirekteinleitungsgenehmigung wird eine jährliche Wartung der Abscheideranlage gefordert. Als Nachweis reicht es aus, einen Nachweis über die Entsorgung der Schlammfang- und Abscheiderinhalte in Kopie der Unteren Wasserbehörde zuzuschicken. Gemäß DIN 1999, Teil 2, sind Leichtflüssigkeitsabscheiderinhalte halbjährlich entsorgen zu lassen.

Es ist aber möglich, von diesem Wartung- bzw. Entsorgungsintervall abzuweichen. Durch einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 23.04.1997 (IV B6 - 013 001 1999) in Verbindung mit der DIN - Mitteilung (DIN Mitt. 75.1996 Nr. 6) kann von diesem Entsorgungsintervall abgewichen werden, wenn die regelmäßige Überprüfung und Wartung durch sachkundiges Personal erfolgt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies eröffnet die Möglichkeit, die erheblichen Entsorgungskosten zu reduzieren.

Wer die regelmäßige Kontrolle und Wartung durchführen kann und welche Voraussetzungen der Betrieb erfüllen muss, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Möchten Sie zukünftig von der halbjährlichen Entleerung Ihrer Abwasserbehandlungsanlage Abstand nehmen, teilen Sie uns dies schriftlich mit und weisen uns bitte schriftlich nach, dass die im Merkblatt genannten Voraussetzungen in Ihrem Betrieb erfüllt werden.

Bitte benennen Sie schriftlich einen verantwortlichen Mitarbeiter und einen Vertreter. Die notwendige Sachkunde dieser Mitarbeiter ist durch die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen des Anlagenherstellers oder durch entsprechende berufliche Qualifikation nachzuweisen.

Funktions- & Dichtheitsprüfung



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