Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Grundwasser

Grundwasser

Grundwassermessstelle

Das Grundwasser erfüllt die Hohlräume des Bodens. Die Schichten, die Grundwasserführen führen, heißen Grundwasserleiter. Je nach der Beschaffenheit des Untergrundes wird zwischen Poren-, Kluft- und Karst-Grundwasserleitern unterschieden.

Als Teil des natürlichen Wasserkreislaufes aus Niederschlag, Verdunstung und Abfluss/Versickerung wird Grundwasser durch versickernde Niederschläge gebildet, verbleibt im Untergrund, fließt den Oberflächengewässern zu oder tritt als Quelle an die Oberfläche. Während längerer niederschlagsfreier Zeiten werden Bäche, Flüsse und Seen ausschließlich aus dem Grundwasser gespeist.

Naturbelassenes Grundwasser enthält keine Keime oder Schadstoffe und dient bevorzugt der Trinkwasserversorgung. Nahezu 70 % des Trinkwassers in Deutschland werden aus Grundwasser gewonnen.

In Münster befinden sich zwei unterschiedliche Grundwasserleiter. Dies sind der Kluftgrundwasserleiter, der während der Kreidezeit ( vor ca. 140 - 65 Mio. Jahren) entstand und der erdgeschichtlich jüngere Porengrundwasserleiter des Quartärs, das vor ca.- 2 Mio. Jahren begann.

Die quartären Ablagerungen des annähernd in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Münsterländer Kiessandzuges, und die im Nordosten des Stadtgebietes liegende Ems-Werse-Urrinne sind aufgrund ihrer Ergiebigkeit die wichtigsten Grundwasserleiter in Münster. Sie werden umfassend und intensiv für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt genutzt.

Der Kluftwasserleiter der Kreide besitzt in der Regel nur eine geringe Ergiebigkeit. Er ist aber für die eigene Wasserversorgung vieler Einzelgehöfte und Häuser im Außenbereich sehr wichtig.

Grundwasserentnahme

Im Stadtgebiet Münster wird in vielen Bereichen Grundwasser für unterschiedliche Verwendungszwecke entnommen. Zum Beispiel:

Das Entnehmen und das Zutagefördern von Grundwasser bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten

Im Rahmen von Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden fällt Bauschutt an. Wird dieser Bauschutt in einer mobilen oder stationären Anlage aufbereitet, liegt ein Recycling-Baustoff (RCL) vor. Je nach Zusammensetzung und den Inhaltsstoffen wird zwischen einer besseren Qualität ( RCL 1-Material ) und einer schlechteren Qualität (RCL-II) unterschieden. Im Erd- und Straßenbau lässt sich das Recycling Material wirtschaftlich sinnvoll wiederverwerten.

Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe muss so erfolgen, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen nicht zu besorgen sind. Daher bedürfen Einbaumassnahmen einer Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, die bei der Stadt Münster zu beantragen ist.

Ansprechpartner

Christof Hecker
Tel. 02 51/4 92-67 76



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