In der modernen Gesellschaft ist der menschliche Körper im Alltagsleben vielfältigen niederfrequenten, elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt. Wissenschaftliche Untersuchungen lassen erkennen, dass je nach Feldstärke mit dem völligen Fehlen biologischer Wirkungen, mit geringfügigen biologischen Effekten, mit Belästigungen oder mit Gesundheitsgefährdungen zu rechnen ist.
In der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung "Verordnung über elektromagnetische Felder" ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor elektromagnetischen Feldern geregelt. Die Kommune ist weder Überwachungs- noch Genehmigungsbehörde für diese Regelung. Die Stadt Münster sieht ihre Aufgaben in diesem kontrovers diskutierten Bereich vor allem in der Information der Bevölkerung und in entsprechender Berücksichtigung dieser Thematik bei Planungen von Neubaugebieten im Bereich von bestehenden Hochspannungsleitungen.
Eine Information über die einzelnen Aspekte dieser Thematik ist von verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung zu erhalten. Erste Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist das Bürgerzentrum Bauen-Planen-Umwelt im Stadthaus 3. Allgemeine Informationen zum Thema und Broschüren zu elektrischen Hausgeräten und Hochspannungsanlagen sind dort erhältlich. Weitergehende Informationen zum Thema sind beim Gesundheitsamt bzw. beim Amt für Grünflächen und Umwelt zu bekommen.
Die Grenzwerte der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ gelten auch für bestehende Anlagen. Die Anforderungen zur Vorsorge im § 4 der Verordnung gilt nur für wesentliche Änderungen bzw. Neubau von Niederfrequenzanlagen, wie z. B. Hochspannungsleitungen. Für bestehende Anlagen oder bei Planungen von Wohnnutzungen im Bereich von Hochspannungsanlagen (die sogenannten „heranrückenden Bebauungen“) sind keine über die Grenzwerte hinausgehenden Vorsorgewerte vom Anlagenbetreiber anzustreben. Das Vorsorgeprinzip kann jedoch bei Planungen von heranrückenden Bebauungen im Planverfahren ohne unverhältnismäßigen Aufwand berücksichtigt werden. Im Auftrag der Stadt Münster wurden für Bebauungspläne, die im Umfeld von Hochspannungsleitungen geplant sind, Messungen durchgeführt und das höchstenfalls zu erwartende elektrische bzw. magnetische Feld (Worst-Case-Fall) ermittelt. Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen für den Worst-Case-Fall ergaben Felder, die auch unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips deutlich unter den Grenzwerten der Verordnung lagen.
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