Um Kompensationsmaßnahmen, die nicht am Eingriffsort (eines Bauvorhabens bzw. innerhalb eines Plangebietes) realisiert werden können, in einem ökologisch sinnvollen Zusammenhang umzusetzen, ist bereits 1991 ein gesamtstädtischer Entwicklungsplan erarbeitet worden.
Diese Landschaftspflegerische Konzeption gewährleistet eine fachlich sinnvolle und effektive Steuerung aller im Stadtgebiet anfallenden Kompensationsmaßnahmen sowie die Verwendung vorhandener Ersatzgelder. Sie trägt dazu bei, Kompensationsmaßnahmen inhaltlich und räumlich zu lenken und damit gebündelt effektiver wirksam werden zu lassen.
Die Auswahl der Kompensationsflächen resultiert aus Vorgaben und Kenntnissen aus der Landschaftsplanung, der Grünordnung Münster sowie sonstigen ökologisch raumbedeutsamen Informationen (Biotopkartierungen, Gutachten etc.).
Der zwischenzeitlich mehrfach fortgeschriebene Plan, dessen Inhalte in abgestimmter Form in den Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP 2010) eingegangen sind, bildet die Basis für den städtischen Flächenpool des Kompensationsflächenkatasters (Komkat).
Die dargestellten Flächen zeigen die fachlich sinnvollen Kompensationsflächenpotentiale auf. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle im Stadtgebiet nachzuweisen.
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