Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Eingriffsregelung

Bauen im Außenbereich

Gebäude im Außenbereich wie Wohnhäuser, Maschinen- und Gerätehallen, Stallungen und Reithallen wirken sich häufig negativ auf Natur und Landschaft aus. Verstärkt wird dieser Eindruck, wenn eine Eingrünung durch standortgerechte, heimische Gehölze fehlt. Der Bauherr ist daher verpflichtet, einen unvermeidbaren Eingriff z. B. den Bau einer neuen Maschinenhalle auszugleichen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst im Umfeld des Vorhabens durchgeführt werden.

Als Maßnahmen kommen in Betracht:

In der Regel gleicht 1 qm neu angepflanzte Hecke 1 qm versiegelte Fläche aus.
Bei größeren Bauvorhaben wie der Anlage eines Aussiedlerhofes oder einer Reitsportanlage ist, um die Veränderung des Landschaftshaushaltes beurteilen zu können, ein Freiflächengestaltungsplan zu erstellen. In diesem Plan ist der derzeitige Bestand dem geplanten Zustand gegenüber zu stellen. Der Plan sollte mindestens einen Maßstab von 1: 500 haben und durch eine mit der Thematik vertraute Fachkraft z. B. einem Landschaftsarchitekt erstellt werden.

Ansprechpartner

Wolfgang Tost
Tel. 02 51/4 92-67 14

Hans Waltermann
Tel. 02 51/4 92-67 29



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