Durch kontinuierliche Recherchen in Bauakten, Auswertung von Luftbildern, historischen Karten und Unterlagen des Stadtarchivs sowie zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung wurden bereits 640 Altlast-/Verdachtsflächen und ca. 4.000 Altlast-/Verdachtsflächen in der Vorprüfung erfasst.
Hierbei werden umfangreiche Daten und Zusammenhänge zu Lage, Größe und Zustand der Altlast-Verdachtsfläche/schädlichen Bodenveränderung erfasst. Ferner werden Kenntnisse über die Stoffe, mit denen möglicherweise umgegangen wurde, zusammengetragen. Die Umwelteinwirkungen der Stoffe einschließlich möglicher Gefährdungen der menschlichen Gesundheit werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Fläche und ihrer Umgebung geprüft. Diese Daten werden in ein Kataster aufgenommen.
Mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Altlasten
(aus: LANUV NRW; Hinweise zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten)
Die im Rahmen der Erfassung ermittelten Daten sind Grundlage für die anschließende Gefährdungsabschätzung. Hierbei wird schrittweise untersucht und bewertet, ob von der Altlast-Verdachtsfläche eine Gefährdung ausgeht. Es werden die Auswirkungen auf Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Vegetation und Mensch geprüft.
Die Gefährdungsabschätzung gliedert sich in folgende Schritte:
Hat die Gefährdungsabschätzung zum Ergebnis, dass für den Menschen bzw. für die Umwelt eine Gefährdung besteht, so wird im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung geprüft, mit welchen Mitteln die Gefährdung für den Menschen bzw. für die Umwelt unterbunden werden kann. Maßnahmen zur Beseitigung von Belastungen (z. B. Bodenaushub) durch umweltgefährdende Stoffe nennt man Dekontaminationsmaßnahmen. Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung schädlicher Einwirkungen auf Menschen oder Umwelt ohne Beseitigung der umweltschädlicher Stoffe sind Sicherungsmaßnahmen (z.B. Oberflächenversiegelung).
Flächen, auf denen eine Altlastensicherungsmaßnahme durchgeführt wurde, werden bezogen auf das jeweilige Schadstoffspektrum der Altlast überwacht. Dies kann z. B. mittels regelmäßiger Grundwasseruntersuchungen geschehen. Bei Umnutzungen der Grundstücke sind ggf. weitere Maßnahmen (Sanierung) erforderlich.
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