Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Bodenschutz und Altlasten

Vorgehensweise zur Bearbeitung einer Altlastverdachtsfläche bzw. schädlichen Bodenveränderung

Erfassung von Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen

Durch kontinuierliche Recherchen in Bauakten, Auswertung von Luftbildern, historischen Karten und Unterlagen des Stadtarchivs sowie zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung wurden bereits 640 Altlast-/Verdachtsflächen und ca. 4.000 Altlast-/Verdachtsflächen in der Vorprüfung erfasst.

Hierbei werden umfangreiche Daten und Zusammenhänge zu Lage, Größe und Zustand der Altlast-Verdachtsfläche/schädlichen Bodenveränderung erfasst. Ferner werden Kenntnisse über die Stoffe, mit denen möglicherweise umgegangen wurde, zusammengetragen. Die Umwelteinwirkungen der Stoffe einschließlich möglicher Gefährdungen der menschlichen Gesundheit werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Fläche und ihrer Umgebung geprüft. Diese Daten werden in ein Kataster aufgenommen.

Gefährdungsabschätzung

Mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Altlasten

Mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Altlasten
(aus: LANUV NRW; Hinweise zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten)

 

Die im Rahmen der Erfassung ermittelten Daten sind Grundlage für die anschließende Gefährdungsabschätzung. Hierbei wird schrittweise untersucht und bewertet, ob von der Altlast-Verdachtsfläche eine Gefährdung ausgeht. Es werden die Auswirkungen auf Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Vegetation und Mensch geprüft.

Die Gefährdungsabschätzung gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Die Erstbewertung dient einer ersten Risikoeinschätzung im Einzelfall. Sie schließt mit der Entscheidung ab, ob ggf. Sofortmaßnahmen notwendig sind, auf welchem Wege (Wirkungspfad) ein Risiko für Schutzgüter bestehen kann und ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.
  2. In der Orientierungsphase wird festgestellt, ob eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dem Grunde nach besteht oder ob der aus der Erstbewertung hergeleitete Gefahrenverdacht ausgeräumt werden kann. Die für diese Entscheidung notwendigen konkreten Untersuchungen auf dem Gelände der Verdachtsfläche werden mit Hilfe technischer Erkundungen durchgeführt. Die hierbei erhaltenen Daten werden hinsichtlich einer Gefährdung von Schutzgütern bewertet. Auch die potentiellen Risiken, die langfristig von der Fläche ausgehen können sind einzuschätzen.
  3. Die Detailphase dient der abschließenden Ermittlung und Feststellung des Sachverhaltes. Umfang der Kontamination und das Ausmaß der Gefahren sind zu ermitteln. Nachdem das Ausmaß der Kontaminationen bekannt ist, wird entschieden, ob weitere Maßnahmen (Sanierung, Überwachung) erforderlich sind.

Sanierung

Hat die Gefährdungsabschätzung zum Ergebnis, dass für den Menschen bzw. für die Umwelt eine Gefährdung besteht, so wird im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung geprüft, mit welchen Mitteln die Gefährdung für den Menschen bzw. für die Umwelt unterbunden werden kann. Maßnahmen zur Beseitigung von Belastungen (z. B. Bodenaushub) durch umweltgefährdende Stoffe nennt man Dekontaminationsmaßnahmen. Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung schädlicher Einwirkungen auf Menschen oder Umwelt ohne Beseitigung der umweltschädlicher Stoffe sind Sicherungsmaßnahmen (z.B. Oberflächenversiegelung).

Flächen, auf denen eine Altlastensicherungsmaßnahme durchgeführt wurde, werden bezogen auf das jeweilige Schadstoffspektrum der Altlast überwacht. Dies kann z. B. mittels regelmäßiger Grundwasseruntersuchungen geschehen. Bei Umnutzungen der Grundstücke sind ggf. weitere Maßnahmen (Sanierung) erforderlich.

Ansprechpartner

Heike Riemann
Tel. 02 51 / 4 92-67 77

Diana Steiner
Tel. 02 51/4 92-67 78



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