In der Vergangenheit hat der sorglose und unsachgemäße Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen jeglicher Art dazu geführt, daß viele Flächen mit Schadstoffen belastet sind. In Münster wurden früher viele ausgehobene Sandgruben mit Abfällen verfüllt. Wegen der aus den Ablagerungen austretenden Schadstoffe ist eine Nutzung dieser Flächen als Wohn-, Freizeit- oder Gewerbefläche nicht oder nur eingeschränkt möglich, da die Stoffe für die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser) eine Gefährdung darstellen können.
Schädliche Bodenbelastungen sind
Altablagerungen sind
Altstandorte sind
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesumweltamtes NRW:
Eine Übersicht der Altlast-/Verdachtsflächen können Sie der Altlastenkarte entnehmen.
Möchten Sie eine grundstücksbezogene Auskunft, dann reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit einem Lageplan (auf dem das betroffene Grundstück kenntlich gemacht ist) an das Amt für Grünflächen und Umweltschutz.
Die Informationen des Altlastenverdachtsflächenkatasters unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Daher ist gegebenenfalls eine Einverständniserklärung von dem/den Eigentümer/n erforderlich.
Gebühren:
Für einfache schriftliche Auskünfte werden keine Gebühren erhoben. Für darüber hinausgehende Informationen werden auf Grund des Umweltinformationsgesetzes Kosten (Gebühren und Auslagen) je nach Aufwand ab 25 EUR erhoben.
Sie möchten ein Grundstück erwerben oder verkaufen, eine Altlasten- oder Altlastenverdachtsfläche umnutzen?
Dann wenden Sie sich an die Untere Bodenschutzbehörde.
Wir geben Ihnen vor Abschluss eines Vertrages Auskunft darüber, ob für die Fläche Hinweise zu schädlichen Bodenveränderungen vorhanden sind bzw. ob ein Eintrag im Altlast- oder Altlastverdachtsflächenkataster vorliegt.
Wir geben Ihnen gerne Hilfestellung zur Recherche zur früheren Nutzung der Fläche, so kann gegebenenfalls ein Verdacht frühzeitig ausgeräumt werden. Unter Berücksichtigung Ihrer Planungswünsche, können wir Ihnen geeignete Maßnahmen aufzeigen, um das Grundsück entsprechend nutzen zu können. Mit diesem Vorgehen können Sie zeitlichen Verzögerungen und damit verbundenen vermeidbaren Kosten im Genehmigungsverfahren oder in der Bauausführung entgegenwirken.
Ludger Reloe
Tel. 02 51/4 92-67 72
Heike Riemann
Tel. 02 51/4 92-67 77
Diana Steiner
Tel. 02 51/4 92-67 78
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