Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutze des Bodens 1998 wurde die letzte Lücke des klassischen Umweltschutzrechtes geschlossen.
Die vielfältigen Funktion von Böden sollen so geschützt und für nachfolgende Generationen erhalten werden. Des weiteren regelt das Bodenschutzrecht die Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen und Altlasten sowie die Beseitigung bereits eingetretener Schäden.
Abfall
Abfälle sollen möglichst schon im Rahmen von Produktionsprozessen und auf Verbraucherebene vermieden werden. Darüber hinaus sollen nicht vermeidbare Abfälle durch Getrennthaltung einer möglichst umfassenden stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden, nicht verwertbare Abfälle - soweit erforderlich - behandelt und ansonsten umweltverträglich beseitigt werden.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) versteht sich in erster Linie als Anlauf- und Beratungsstelle für diejenigen, die Informationsbedarf bezüglich ihrer Aufgaben aus den gesetzlichen Vorschriften haben.
Untere Bodenschutzbehörde
Veit Muddemann
Tel. 02 51/4 92-67 79
Christof Hecker
Tel. 02 51/4 92-67 76
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Ludger Reloe
Tel. 02 51/4 92-67 72
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