Bäume reagieren im Laufe des Jahres unterschiedlich auf einen Schnitt. Untersuchungen haben ergeben, dass die Bäume innerhalb der Vegetationszeit eine bessere Wundheilung haben. Die Bäume können nach dem Austrieb der Blätter die Schnittwunden schneller überwachsen und sind so vor Angriffen von Bakterien und Pilzen, die eine Holzzersetzung hervorrufen, besser geschützt. Viele Schnittmaßnahmen an Bäumen werden daher im belaubten Zustand durchgeführt. Vor allem bei der Entfernung von stärkeren Ästen hat die natürliche Wundreaktion in der Vegetationszeit Vorteile.
Der Herbst und Winter ist wieder die Zeit der Gartenarbeit, in der abgestorbene und verblühte Pflanzenteile entfernt sowie Sträucher und Bäume geschnitten werden. Die Gartenbesitzer sind fleißig am Werk.
In den städtischen Grünanlagen sind für diese Arbeiten die Pflegekolonnen zuständig. Sie sorgen mit der regelmäßigen Pflege, zu der auch der Strauchschnitt gehört, für die Erhaltung der Pflanzflächen in der Stadt. Für die erforderlichen Baumschnittmaßnahmen stehen drei Baumpflegekolonnen, die mit entsprechend ausgebildeten Fachkräften und einer Hubarbeitsbühne ausgestattet sind, zur Verfügung.
Besonders in dieser Jahreszeit entstehen manchmal Probleme an den Grenzen zwischen Gärten und den öffentlichen Grünanlagen. Die Strauchpflanzung wird einigen Anliegern zu dicht oder zu groß und deshalb greifen sie selbst zur Säge oder zur Astschere. Diese vielleicht gut gemeinte Mithilfe kann das gewünschte Erscheinungsbild des öffentlichen Grüns jedoch stören. In manch konkretem Einzelfall führt es zur Wertminderung wertvoller Pflanzen und zu Regressansprüchen.
Die Gärtner vom Amt für Grünflächen und Naturschutz haben daher eine Bitte: Schneiden Sie nicht selbst an den Gehölzen in den Grünanlagen, sondern informieren Sie die Stadtgärtner, wenn Sie Probleme mit den Gehölzen auf einem städtischen Grundstück haben. In aller Regel kann gemeinsam besprochen werden, ob Schnittmaßnahmen durchgeführt werden können bzw. wie umfangreich ein Gehölz zurückgeschnitten werden kann.
Ein weiteres Problem ist das anfallende Schnittgut aus den Gärten. Hier ist anscheinend die Verlockung groß, den Gartenabfall kurzerhand über die Gartengrenze in die Grünanlage oder in den benachbarten Wald zu befördern.
Auch hier die Bitte vom Amt für Grünflächen und Naturschutz: Entsorgen Sie Ihren Gartenabfall auf Ihrem Grundstück durch Kompostierung oder nutzen Sie für Ihr Schnittgut die Biotonne. Holzartige Grünabfälle und Strauchschnitt gehören gebündelt oder im städtischen Gartenabfallsack zum Sperrguttermin an die Straße oder direkt zu einem der Recyclinghöfe der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM).
Sie belasten so nicht unnötig die Grünanlagen und die Landschaft und auch nicht den städtischen Haushalt. Denn schließlich muss die Abfallbeseitigung mit Ihren Steuergeldern finanziert werden.
Andreas Lambert
(Baumpflege & Verkehrssicherheit)
Tel. 02 51/4 92-67 36
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