Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Anlagen an Gewässern

Bauliche Anlagen an Gewässern

Wehr an der Angel

Nicht immer ist in der Öffentlichkeit bekannt, dass gemäß § 99 Landeswassergesetz die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an Gewässern einer Genehmigung bedürfen. Dabei wird der Begriff "Anlagen" sehr weit gefasst. Dazu gehören nämlich nicht nur größere Baulichkeiten wie

Steg über einen Bach

sondern auch kleinere Einrichtungen, die oft von privater Hand errichtet werden, wie z.B.

Da von den Anlagen in vielen Fällen störende Einwirkungen auf die Gewässer und das Landschaftsbild ausgehen, ist bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Genehmigung zu stellen. Art und Umfang der Antragsunterlagen sind im Einzelfall abzustimmen. Danach wird geprüft, ob die Anlage überhaupt an der vorgesehenen Stelle und in der geplanten Form erforderlich ist. Durch eine Genehmigung wird auch gewährleistet, dass die nachteiligen Auswirkungen soweit wie möglich beschränkt werden.

Ansprechpartner

Willi Wentker
(Einzugsgebiet Aa)
Tel. 02 51/4 92-67 91

Maria Frenzer
(Einzugsgebiet Werse)
Tel. 02 51/4 92-67 88


Weitere Infos



Seitenanfang | © Stadt Münster - Impressum