Stadt Münster, Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Altbausanierung

Aktuelles zum Energieausweis in Münster

Orientierungshilfe Energieausweis; Quelle:dena (Deutsche Energie-Agentur)

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Mieter oder Käufer nur wenig über deren Energiebedarf von Wohnungen und Häusern. Objektive Informationen sind bislang häufig Mangelware und Vergleichsmaßstäbe fehlen. Abhilfe schafft der Energieausweis, mit dem Verbraucher objektiv informiert werden, der Einsparpotenziale aufzeigt und es ermöglicht, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss allerdings kein Energieausweis vorgelegt werden.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Hierbei werden unterschiedliche Berechnungsgrundlagen verwendet. Für Neubauten sowie Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude gilt eine eingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Doch Vorsicht ist bei den Verbrauchsausweisen geboten: Die Verbraucherzentrale NRW warnt, dass zunehmend Billig- und Schnäppchenangebote für Energieausweise auftauchen. Dahinter verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise mit Datenerhebung per Internet und Online- oder Postzustellung des Ausweises. Sofern Sie sich für diesen Ausweistyp entscheiden, so prüfen und vergleichen Sie die Angebote sorgfältig. Bereits bei der Datenerhebung gibt es erhebliche Unterschiede und Mängel, die dazu führen können, dass der Ausweis fehlerhaft ist und damit seine Funktion nicht erfüllt.

Seit 1.10.2009 gilt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit verschärften Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und bei Modernisierungsmaßnahmen im Altbau. Im Vergleich zu der Energieeinsparverordnung 2007 ist der Grenzwert für den Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser um durchschnittlich 30 Prozent und der Wärmedämmstandard um 15 Prozent gesenkt worden. Das gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Auch Eigentümer älterer Gebäude, die keine Modernisierung planen, müssen ihre Gebäude zum Teil durch energieeffiziente Maßnahmen energetisch aufwerten - wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen. Diese Maßnahmen sind insgesamt gesehen wirtschaftlich und rechnen sich oft nach kurzer Zeit.

Orientierungshilfe für die Erstellung des Bedarfs- und des Verbrauchsausweises

Wollen Sie eine größere Veränderung (Anbau/Ausbau) an Ihrem Gebäude durchführen? Für größere Veränderungen an Bestandsgebäuden ist der Bedarfsausweis Pflicht!
Wollen Sie Ihr Haus in absehbarer Zeit energetisch sanieren? Zur Aufdeckung von Schwachstellen wird der Bedarfsausweis empfohlen!

Wollen Sie Ihr Haus oder Wohnung vermieten bzw. verkaufen?

Für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die nicht dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, ist der Bedarfsausweis Pflicht!

Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisen. Der Bedarfsausweis wird jedoch empfohlen!

Wollen Sie Ihr Haus weder vermieten noch verkaufen? Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis!

 

Energieausweis-Aussteller

Wir stellen Ihnen eine Liste von rund 20 Energieberatern, die bereits seit 1997 im Rahmen des kommunalen Förderprogramms Altbausanierung Energiegutachten und Energieausweise erstellen, zur Verfügung. Doch häufig ist es sinnvoll, sich nicht nur den Energieausweis ausstellen zu lassen sondern ein ausführliches Energiegutachten anfertigen zu lassen. Die Energieberater der Energieberaterliste haben mit der Stadt eine Vereinbarung geschlossen, dass in Zusammenhang mit einem ausführlichen Energiegutachten der Energieausweis sowohl vor als auch nach der Sanierung kostenlos erstellt wird.

In welchen Fällen es sinnvoll ist, sich nur einen Energieausweis ausstellen zu lassen und wann ein Energiegutachten in Kombination mit dem Energieausweis beauftragt werden sollte, erfahren Sie bei der 

Verbraucher-Zentrale NRW
Energieberatung Münster
Aegidiistraße 46
48143 Münster
Tel. 02 51/51 82 43 (Energietelefon, Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr und Donnerstag 9.00 - 13.00 und 15.00 - 17.00 Uhr)

Persönliche Beratung: Montags von 9.00 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr im Kundenzentrum Planen-Bauen-Umwelt im Stadthaus 3 am Albersloher Weg 33, 48155 Münster

Übrigens....

Ab dem 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude wie z.B. Büro- und Dienstleistungsgebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise vorgelegt werden. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen die Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.


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