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Bürgerinformation Mauritz-Ost

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Am 09.11.2011 fand um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der vorgesehenen Baumaßnahme in Mauritz-Ost statt.

Moderation: Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek
Einführung: Gerd Rüller – Abteilungsleiter Planung, Ausschreibung, Refinanzierung
Vortrag: Frank Jaskowiak, Projektleiter

Außerdem standen für Fragen zur Verfügung:
Planung Straßenbau: Petra Scholte, Tiefbauamt
Anliegerbeiträge: Helmut Stöppel, Tiefbauamt
Versorgungsleitungen: Carsten Mensing, Adolf Mesch, beide Stadtwerke
Dichtheitsprüfung. Michael Nowak, Tiefbauamt

Ablauf der Bürgerinformation:

Rückblick: Was ist nach der Bürgerinformation vom 18.03.2011 passiert?


Gesprächsthemen mit den Sprechern der Interessengemeinschaft


Gemeinsame Standpunkte


Unterschiedliche Standpunkte - Besonderheiten des Viertels

Interessengemeinschaft:
Die Stadt hat das Viertel jahrzehntelang benachteiligt. Durch die Stadt wurde die Anlage praktisch nie gepflegt, die Pflege fand durch die Anwohner statt.
Tiefbauamt:
Die Stadt hat die Pflege und Unterhaltung der Anlage im üblichen Rahmen - wie in anderen Vierteln auch - durchgeführt.

Interessengemeinschaft:
Der Ausbauzustand der Straßen und des Grabensystems sind unzureichend. Ein endgültiger Ausbau hat nie stattgefunden.
Tiefbauamt:
Die Straßen wurden 1937 beziehungsweise zu Beginn der 50er-Jahre den damaligen Anforderungen entprechend ausgebaut.

Interessengemeinschaft:
Das Gebiet muss als Kleinsiedlungsgebiet eingestuft werden. Der Nutzungsfaktor muss daher mit 0,8 angesetzt werden.
Tiefbauamt:
Das Gebiet hat die vornehmlichen Grundzüge eines Kleinsiedlungsgebietes (Nutzgärten, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen u. a.) nicht mehr.


Unterschiedliche Standpunkte - Billigkeitsregelungen

Interessengemeinschaft:
Die Besonderheiten des Viertels müssen bei der Beitragsermittlung billigend berücksichtigt werden.
Tiefbauamt:
Derzeit sind keine unbilligen Härten erkennbar, die eine Reduzierung der Beiträge auf der Grundlage des Abgabenrechtes rechtfertigen würden.

Interessengemeinschaft:
Die Beitragshöhen können zu einer finanziellen Überforderung führen.
Tiefbauamt:
Einzelfallentscheidungen wegen der konkreten finanziellen Situation des Beitragspflichtigen können nach der Bekanntgabe des Bescheides zu einer (persönlichen) Billigkeitsregelung führen.


Unterschiedliche Standpunkte - Entwässerungssituation

Interessengemeinschaft:
Der vorhandene Kanal ist ein Mischwasserkanal, der u. a. auch zur Regenwasserentsorgung des Schulgrundstückes genutzt wird.
Tiefbauamt:
Der vorhandene Kanal ist ein Schmutzwasserkanal, das gesamte Regenwasser müsste in die Gräben entwässert werden. Auch der Fehlanschluss des Schulgrundstückes müsste entsprechend behoben werden..

Die Unterschiede in den Standpunkten können nicht beseitigt werden.


Weitere Fragen

Was wäre, wenn die Maßnahme vor 10 Jahren nicht verschoben worden wäre?

Ist eine weitere Verschiebung der Maßnahme um 10 Jahre möglich?

Welche Vorteile haben die Anwohner?

Ist eine Abrechnung der Mulden über die Entwässerungsgebühren möglich?


Abrechnungsgebiete und Beiträge

Es wurden drei Varianten untersucht:

  1. Alle Straßen werden als Anliegerstraßen betrachtet und in vier selbständigen Anlagen abgerechnet.
  2. Der Peter-Rosegger-Weg geht als Haupterschließungsstraße in die Berechnung ein, alle anderen als Anliegerstraßen.
  3. Es wird ein gesamtes Abrechnungsgebiet gebildet.

Anliegerstraßen:
Definition: Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegungen mit ihnen verbundenen Grundstücken dienen.

Der Kostenanteil der Beitragspflichtigen liegt bei 80%.

Haupterschließungsstraßen:
Definition: Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen.

Der Kostenanteil der Beitragspflichtigen liegt bei 60% für die Fahrbahn, 70 % für Gehwege und 65 % für Beleuchtung und Entwässerung.

1. Variante:
Alle Straßen werden als Anliegerstraßen betrachtet.

Das Schulgrundstück muss in der Berechnung sowohl beim Brentanoweg als auch beim Peter-Rosegger-Weg / Franz-Grillparzer-Weg berücksichtigt werden.
Anteil Schulgrundstück: 380.000 €
Anteil Anlieger: 803.000 €

2. Variante:
Der Peter-Rosegger-Weg geht als Haupterschließungsstraße in die Berechnung ein, alle anderen Straßen als Anliegerstraßen.

Das Schulgrundstück wird nur beim Brentanoweg und beim Franz-Grillparzer-Weg, nicht aber beim Peter-Rosegger-Weg, berücksichtigt. Dadurch sinken zwar die beitragsfähigen Kosten im Franz-Grillparzer-Weg, da die Schulfläche nicht mehr veranschlagt wird, steigen aber die Kosten im Peter-Rosegger-Weg gegenüber Variante 1.
Anteil Schulgrundstück: 253.000 €
Anteil Anlieger: 822.000 €

3. Variante:
Alle Eigentümer müssten Ablöseverträge vor Beendigung der Baumaßnahme abschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dies umzusetzen, ist sehr gering. Die Schulfläche wird nur einmal in Ansatz gebracht!
Anteil Schulgrundstück: 255.000 €
Anteil Anlieger: 928.000 €

Entscheidung:
Die Variante 1 bietet die größte Rechtssicherheit.
Bei der Variante 1 ist der Kostenanteil der Anlieger am geringsten.
Die Stadt Münster wird daher nach der Variante 1 abrechnen.


Warum wird die Maßnahme durchgeführt?

Versorgungsleitungen:

Kanalisation:

Straßenbau:


Welche Bauleistungen sind zu erbringen?

Stadt Münster:


Stadtwerke:


Grundstückseigentümer:


Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG

Welche Leitungen müssen geprüft werden?


Wie soll die Straße demnächst aussehen?

Argumente für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone bzw. gegen eine Ausweisung einer „Spielstraße“

Gehwege zum sicheren Erreichen von Schule und Kindergarten

Aufpflasterungen
Erhöhen die Aufmerksamkeit der Kfz-Nutzer, führen zu einer Temporeduzierung und damit zur erhöhten Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer

Erneuerung der Beleuchtung

Verdichtung der Beleuchtung
Peter-Rosegger-Weg: 1 zusätzliche Leuchte
Brentanoweg: 3 zusätzliche Leuchten
Ludwig-Anzengruber-Weg: keine zusätzlichen Leuchten
Franz-Grillparzer-Weg: 3 zusätzliche Leuchten
Heinrich-Lersch-Weg: keine zusätzlichen Leuchten

Ausführungsstandard:


Wie läuft die Baumaßnahme ab?

Der Bau erfolgt in folgender Reihenfolge:

Der Bau startet aufgrund technischer Erfordernisse beim Peter-Rosegger-Weg / Franz-Grillparzer-Weg zwischen Mondstraße und Laerer Landweg

Wie lange dauert die Baumaßnahme?
Die Bauzeit beträgt ca. 2,5 bis 3,5 Jahre.

Die Fertigstellung der Fahrbahndecke im gesamten Gebiet erfolgt erst zum Schluss, damit es nicht bereits in der Entstehungsphase zu Schäden kommt.


Wer trägt die Kosten?

Versorgungsleitungen Stadtwerke:
keine direkte Beteiligung der betroffenen Anlieger
alle Bürger der Stadt über die Entgelte für Gas, Wasser, Strom

Kanalbau Stadt Münster (Abwassergebührenhaushalt):
keine direkte Beteiligung der betroffenen Anlieger
alle Bürger der Stadt über die Abwassergebühren
aber:  Anteil der Straßenentwässerung an der Regenwasserkanalisation beachten
daher: 50%ige Beteiligung für die Herstellung der Regenwasserkanalisation

Straßenbau Stadt Münster:
anteilige Übernahme der Kosten durch den Kanalbau und durch die Stadtwerke
direkte Beteiligung der betroffenen Anlieger zu den in der Satzung festgelegten Anteilen
Rest aus dem Steuerhaushalt der Stadt

Warum müssen die Anlieger Kostenanteile übernehmen?
Das KAG (Kommunalabgabengesetz) des Landes NRW verpflichtet die Stadt Münster, bei der
Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen für
die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge zu erheben.

Welche Kosten fallen für diese Maßnahme an?

   ALT  NEU
Straßenbau 1.440.000 €  1.550.000 €
Kanalbau 960.000 €  1.720.000 €
Regenbecken 700.000 €     700.000 €
Stadtwerke ??? €     400.000 €
Gesamt 3.100.000 €  4.370.000 €


Wie geht es weiter?

I. Quartal 2012:
Planungs- und Offenlegungsbeschluss BV Ost
Offenlegung der Planung (1 Monat)

II. Quartal 2012:
Baubeschluss Straßenbau und Beschluss über Anregungen und Bedenken (BV Ost)
Baubeschluss Kanalbau (AUB)

Die Politik entscheidet nicht über die KAG – Beitragserhebung!

III. + IV. Quartal 2012:
Ausschreibung und Vergabe

I. Quartal 2013:
Baubeginn

2016/2017:
Beitragsbescheide an die Anlieger

Pläne zur Baumaßnahme:


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