Bürgerinformation Mauritz-Ost
Am 09.11.2011 fand um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der vorgesehenen Baumaßnahme in Mauritz-Ost statt.
Moderation: Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek
Einführung: Gerd Rüller – Abteilungsleiter Planung, Ausschreibung, Refinanzierung
Vortrag: Frank Jaskowiak, Projektleiter
Außerdem standen für Fragen zur Verfügung:
Planung Straßenbau: Petra Scholte, Tiefbauamt
Anliegerbeiträge: Helmut Stöppel, Tiefbauamt
Versorgungsleitungen: Carsten Mensing, Adolf Mesch, beide Stadtwerke
Dichtheitsprüfung. Michael Nowak, Tiefbauamt
Ablauf der Bürgerinformation:
- Was ist seit der letzten Bürgerinformation passiert?
- Austausch mit der Interessengemeinschaft
- Warum wird die Maßnahme durchgeführt?
- Welche Bauleistungen sind zu erbringen?
- Wie soll dieStraße demnächst aussehen?
- Bauzeit?
- Wer trägt welche Kosten?
- Wie geht es weiter?
- Diskussion
- Überarbeitung der Entwässerungsplanung
- Überarbeitung der Straßenplanung
- 26.05./19.07.2011 Gespräche mit der Interessengmeinschaft
- 08.09.2011 Tiefbauamt informiert die BV Ost über den Stand der Dinge
- 06.10.2011 Interessengemeinschaft stellt ihre Sicht der Baumaßnahme in der BV Ost vor
- Die komplette Präsentation, die in der Bürgerinformation gezeigt und erläutert wurde: Folien der 2. Bürgerinformation am 09.11.2011 (PDF, 1.090 kB)
Gesprächsthemen mit den Sprechern der Interessengemeinschaft
- Besonderheiten des Viertels, wie z. B.
- Instandhaltung der städtischen Anlagen
- Ausbauzustand der Straßen
- Kleinsiedlungsgebiet
- Billigkeitsregelung
- Entwässerungssituation
- Weitere Fragestellungen
- Abrechnungsgebiete/Beitragsrecht
Gemeinsame Standpunkte
- Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass die Maßnahme umgesetzt werden muss.
- Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass eine Gleichbehandlung aller betroffenen Bürger in Münster sichergestellt sein muss.
- Städtische Entwässerungsgräben dürfen nicht auf Privatgrund verlaufen. Die vorhandene Situation muss bereinigt werden.
Unterschiedliche Standpunkte - Besonderheiten des Viertels
Interessengemeinschaft:
Die Stadt hat das Viertel jahrzehntelang benachteiligt. Durch die Stadt wurde die Anlage praktisch nie gepflegt, die Pflege fand durch die Anwohner statt.
Tiefbauamt:
Die Stadt hat die Pflege und Unterhaltung der Anlage im üblichen Rahmen - wie in anderen Vierteln auch - durchgeführt.
Interessengemeinschaft:
Der Ausbauzustand der Straßen und des Grabensystems sind unzureichend. Ein endgültiger Ausbau hat nie stattgefunden.
Tiefbauamt:
Die Straßen wurden 1937 beziehungsweise zu Beginn der 50er-Jahre den damaligen Anforderungen entprechend ausgebaut.
Interessengemeinschaft:
Das Gebiet muss als Kleinsiedlungsgebiet eingestuft werden. Der Nutzungsfaktor muss daher mit 0,8 angesetzt werden.
Tiefbauamt:
Das Gebiet hat die vornehmlichen Grundzüge eines Kleinsiedlungsgebietes (Nutzgärten, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen u. a.) nicht mehr.
Unterschiedliche Standpunkte - Billigkeitsregelungen
Interessengemeinschaft:
Die Besonderheiten des Viertels müssen bei der Beitragsermittlung billigend berücksichtigt werden.
Tiefbauamt:
Derzeit sind keine unbilligen Härten erkennbar, die eine Reduzierung der Beiträge auf der Grundlage des Abgabenrechtes rechtfertigen würden.
Interessengemeinschaft:
Die Beitragshöhen können zu einer finanziellen Überforderung führen.
Tiefbauamt:
Einzelfallentscheidungen wegen der konkreten finanziellen Situation des Beitragspflichtigen können nach der Bekanntgabe des Bescheides zu einer (persönlichen) Billigkeitsregelung führen.
Unterschiedliche Standpunkte - Entwässerungssituation
Interessengemeinschaft:
Der vorhandene Kanal ist ein Mischwasserkanal, der u. a. auch zur Regenwasserentsorgung des Schulgrundstückes genutzt wird.
Tiefbauamt:
Der vorhandene Kanal ist ein Schmutzwasserkanal, das gesamte Regenwasser müsste in die Gräben entwässert werden. Auch der Fehlanschluss des Schulgrundstückes müsste entsprechend behoben werden..
Die Unterschiede in den Standpunkten können nicht beseitigt werden.
Weitere Fragen
Was wäre, wenn die Maßnahme vor 10 Jahren nicht verschoben worden wäre?
Die rechtlichen Randbedingungen, insbesondere die Abgängigkeit der Straße, wären genauso wie heute zu beurteilen gewesen. Die KAG-Beiträge wären auch angefallen. Allerdings:
Die Abrechnung wäre ggf. noch nach den alten, vor der Satzungsänderung gültigen Beitragssätzen, erfolgt.
Ist eine weitere Verschiebung der Maßnahme um 10 Jahre möglich?
- Der Zustand aller Anlagen (Versorgung, Entwässerung und Straße) lässt einen weiteren Aufschub der Baumaßnahme aus Sicht der Stadt und der Stadtwerke nicht zu.
Welche Vorteile haben die Anwohner?
- Unter anderem sind Neubaumaßnahmen auf privaten Grundstücken (z. B. Anbauten oder Hinterlandbebauung) wieder ohne die heute notwendige Regenwasserrückhaltung möglich.
- Durch die Aufpflasterung wird sich der Schleichverkehr vermutlich verringern.
Ist eine Abrechnung der Mulden über die Entwässerungsgebühren möglich?
- Nein, die Mulden dienen nur noch der Straßenentwässerung und der Straßengestaltung.
Abrechnungsgebiete und Beiträge
Es wurden drei Varianten untersucht:
- Alle Straßen werden als Anliegerstraßen betrachtet und in vier selbständigen Anlagen abgerechnet.
- Der Peter-Rosegger-Weg geht als Haupterschließungsstraße in die Berechnung ein, alle anderen als Anliegerstraßen.
- Es wird ein gesamtes Abrechnungsgebiet gebildet.
Anliegerstraßen:
Definition: Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegungen mit ihnen verbundenen Grundstücken dienen.
Der Kostenanteil der Beitragspflichtigen liegt bei 80%.
Haupterschließungsstraßen:
Definition: Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen.
Der Kostenanteil der Beitragspflichtigen liegt bei 60% für die Fahrbahn, 70 % für Gehwege und 65 % für Beleuchtung und Entwässerung.
1. Variante:
Alle Straßen werden als Anliegerstraßen betrachtet.
Das Schulgrundstück muss in der Berechnung sowohl beim Brentanoweg als auch beim Peter-Rosegger-Weg / Franz-Grillparzer-Weg berücksichtigt werden.
Anteil Schulgrundstück: 380.000 €
Anteil Anlieger: 803.000 €
2. Variante:
Der Peter-Rosegger-Weg geht als Haupterschließungsstraße in die Berechnung ein, alle anderen Straßen als Anliegerstraßen.
Das Schulgrundstück wird nur beim Brentanoweg und beim Franz-Grillparzer-Weg, nicht aber beim Peter-Rosegger-Weg, berücksichtigt. Dadurch sinken zwar die beitragsfähigen Kosten im Franz-Grillparzer-Weg, da die Schulfläche nicht mehr veranschlagt wird, steigen aber die Kosten im Peter-Rosegger-Weg gegenüber Variante 1.
Anteil Schulgrundstück: 253.000 €
Anteil Anlieger: 822.000 €
3. Variante:
Alle Eigentümer müssten Ablöseverträge vor Beendigung der Baumaßnahme abschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dies umzusetzen, ist sehr gering. Die Schulfläche wird nur einmal in Ansatz gebracht!
Anteil Schulgrundstück: 255.000 €
Anteil Anlieger: 928.000 €
Entscheidung:
Die Variante 1 bietet die größte Rechtssicherheit.
Bei der Variante 1 ist der Kostenanteil der Anlieger am geringsten.
Die Stadt Münster wird daher nach der Variante 1 abrechnen.
- Übersicht Anrechnungsgebiete und Beiträge (PDF, 23 kB)
Warum wird die Maßnahme durchgeführt?
Versorgungsleitungen:
- Hauptleitung und Hausanschlüsse (Gas, Wasser und Strom) sind zu großen Teilen erneuerungsbedürftig
- Versorgungsleitungen müssen „aus dem Weg“ geräumt werden um Platz für die Kanalisation zu machen.
Kanalisation:
- Neubau eines Regenwasserkanals
- Entwässerungsanlagen auf Privatgrund aufheben
- Aufnahme und Weiterleitung von Starkregenereignissen
- Bau eines Regenrückhaltebeckens
- zur Sicherung vor Rückstau
- Dämpfung des Abflusses in die Werse
- Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation
- Kanal ist undicht
Straßenbau:
- Die Straßenwiederherstellung in Baugrubenbreite ist aufgrund des dann unterschiedlichen Straßenaufbaus in und neben den Baugruben nicht möglich, so dass eine Grunderneuerung auf gesamter Breite technisch notwendig wird.
Welche Bauleistungen sind zu erbringen?
Stadt Münster:
- Bau eines Regenwasserkanals / Regenrückhaltung
- Bau eines Schmutzwasserkanals
- Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen (Kanal bis Grundstücksgrenze)
- Wiederherstellung der Straße
- Anpassung von Zuwegungen und Zufahrten auf den Grundstücken (Bedarfsfall)
- Erneuerung der Vorgärten (Bedarfsfall)
- Rückbau der Gräben auf Privatgrund (Bedarfsfall)
Stadtwerke:
Erneuerung der Versorgungsleitungen
- Übersichtskarte: Erneuerung der Stromleitungen (PDF, externes Dokument, nicht barrierefrei, 3.688 kB)
- Übersichtskarte: Erneuerung der Wasserleitungen (PDF, externes Dokument, nicht barrierefrei, 2.074 kB)
Grundstückseigentümer:
Erneuerung der Grundstücksentwässerung (Bedarfsfall)
Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG
- sofort bei einem Neubau der Leitungen
- sofort bei einer Änderung an den Leitungen und Schächten
- als Erstprüfung bei bereits verlegten Leitungen bis zum 31. Dezember 2015
- und als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre.
Welche Leitungen müssen geprüft werden?
- Alle Schmutzwasserleitungen und Schächte auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind.
Wie soll die Straße demnächst aussehen?
- Ziel der Planung ist der Erhalt des Charakters im Viertel mit den dafür typischen Entwässerungsmulden
- Einrichtung einer Tempo 30-Zone
- Gehwege zur Erreichung der Schule und des Kindergartens
- Aufpflasterungen
- Erneuerung Beleuchtung
Argumente für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone bzw. gegen eine Ausweisung einer „Spielstraße“
- Parken ist überall möglich (keine ausgewiesenen Parkplätze)
- Straßenabschnittslängen sind nicht begrenzt
- Keine Ausweisung der Aufenthaltsfunktion z. B. für Kinderspiel
- größere Akzeptanz für Tempo 30 km/h als für Tempo 7 km/h
Gehwege zum sicheren Erreichen von Schule und Kindergarten
- Brentanoweg komplett vom Peter-Rosegger-Weg bis zur Mondstraße
- Franz-Grillparzer-Weg von Laerer Landweg bis zum Peter-Rosegger-Weg
- Peter-Rosegger-Weg von Ludwig-Anzengruber-Weg bis Mondstraße
Aufpflasterungen
Erhöhen die Aufmerksamkeit der Kfz-Nutzer, führen zu einer Temporeduzierung und damit zur erhöhten Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer
- in jeder Einmündung
- vor der Schule im Brentanoweg
- und vor der Kindertagesstätte im Peter-Rosegger-Weg
Erneuerung der Beleuchtung
- Alle Leuchten (außer Heinrich-Lersch-Weg) müssen ausgetauscht werden.
- Zurzeit werden die Leuchten mit Quecksilberdampf (50 W) betrieben.
- Diese Leuchten werden ab 2015 nicht mehr am Markt erhältlich sein.
- Die Leuchten werden gegen umweltfreundliche Energiesparlampen (2x24 W) ersetzt.
- Es wird jeweils nur eine Leuchte (24 W) eingeschaltet, das bewirkt eine Verlängerung der Lebensdauer.
- Der Wartungsrhythmus beträgt 4 Jahre.
Verdichtung der Beleuchtung
Peter-Rosegger-Weg: 1 zusätzliche Leuchte
Brentanoweg: 3 zusätzliche Leuchten
Ludwig-Anzengruber-Weg: keine zusätzlichen Leuchten
Franz-Grillparzer-Weg: 3 zusätzliche Leuchten
Heinrich-Lersch-Weg: keine zusätzlichen Leuchten
Ausführungsstandard:
- Bei der Ausführung sind die bundesweit geltenden technischen Richtlinien einzuhalten.
- Der hier gewählte Standard übersteigt nicht den Mindeststandard und damit auch nicht den Standard bei vergleichbaren Maßnahmen in Münster.
- Der Aufbau der Straßen erfolgt je nach Erfordernis nach den Bauklassen IV oder V.
- Die hier vorgestellte Planung stellt die günstigste Ausführungsvariante dar.
Wie läuft die Baumaßnahme ab?
Der Bau erfolgt in folgender Reihenfolge:
Versorgungsleitungen
Der Bau startet aufgrund technischer Erfordernisse beim Peter-Rosegger-Weg / Franz-Grillparzer-Weg zwischen Mondstraße und Laerer Landweg
Wie lange dauert die Baumaßnahme?
Die Bauzeit beträgt ca. 2,5 bis 3,5 Jahre.
- 2,5 Jahre: es wird an mehreren Stellen gleichzeitig gearbeitet
- 3,5 Jahre: es wird Straße für Straße gebaut
Die Fertigstellung der Fahrbahndecke im gesamten Gebiet erfolgt erst zum Schluss, damit es nicht bereits in der Entstehungsphase zu Schäden kommt.
Wer trägt die Kosten?
Versorgungsleitungen Stadtwerke:
keine direkte Beteiligung der betroffenen Anlieger
alle Bürger der Stadt über die Entgelte für Gas, Wasser, Strom
Kanalbau Stadt Münster (Abwassergebührenhaushalt):
keine direkte Beteiligung der betroffenen Anlieger
alle Bürger der Stadt über die Abwassergebühren
aber: Anteil der Straßenentwässerung an der Regenwasserkanalisation beachten
daher: 50%ige Beteiligung für die Herstellung der Regenwasserkanalisation
Straßenbau Stadt Münster:
anteilige Übernahme der Kosten durch den Kanalbau und durch die Stadtwerke
direkte Beteiligung der betroffenen Anlieger zu den in der Satzung festgelegten Anteilen
Rest aus dem Steuerhaushalt der Stadt
Warum müssen die Anlieger Kostenanteile übernehmen?
Das KAG (Kommunalabgabengesetz) des Landes NRW verpflichtet die Stadt Münster, bei der
Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen für
die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge zu erheben.
Welche Kosten fallen für diese Maßnahme an?
| ALT | NEU | |
| Straßenbau | 1.440.000 € | 1.550.000 € |
| Kanalbau | 960.000 € | 1.720.000 € |
| Regenbecken | 700.000 € | 700.000 € |
| Stadtwerke | ??? € | 400.000 € |
| Gesamt | 3.100.000 € | 4.370.000 € |
- Übersicht: Welche Kosten tragen die privaten Anlieger? (PDF, 25 kB)
Wie geht es weiter?
I. Quartal 2012:
Planungs- und Offenlegungsbeschluss BV Ost
Offenlegung der Planung (1 Monat)
II. Quartal 2012:
Baubeschluss Straßenbau und Beschluss über Anregungen und Bedenken (BV Ost)
Baubeschluss Kanalbau (AUB)
Die Politik entscheidet nicht über die KAG – Beitragserhebung!
III. + IV. Quartal 2012:
Ausschreibung und Vergabe
I. Quartal 2013:
Baubeginn
2016/2017:
Beitragsbescheide an die Anlieger
Pläne zur Baumaßnahme:
- Lageplan 1: Heinrich-Lersch-Weg und Peter-Rosegger-Weg 2-9 (PDF, 656 kB)
- Lageplan 2: Brentanoweg 1-19 und Peter-Rosegger-Weg 9-18 (PDF, 645 kB)
- Lageplan 3: Brentanoweg 19 - Mondstraße und Ludwig-Anzengruber-Weg 27-29 (PDF, 656 kB)
- Lageplan 4: Peter-Rosegger-Weg 17-34 und Franz-Grillparzer-Weg komplett (PDF, 795 kB)
- Lageplan 5: Peter-Rosegger-Weg 34-50 und Ludwig-Anzengruber-Weg 1-8 (PDF, 659 kB)
- Lageplan 6: Peter-Rosegger-Weg 46- Mondstraße und Ludwig-Anzengruber-Weg 1-4 (PDF, 553 kB)
- Lageplan 7: Ludwig-Anzengruber-Weg 3-27 (PDF, 549 kB)



