Kanalhausanschlusskosten
Kanalhausanschlusskosten beinhalten die Kosten für den Bau der Kontrollschächte und der Hausanschlussleitungen auf den privaten Grundstücken.
Erstmalig anzulegende Kanalhausanschlüsse werden nicht unter Zugrundelegung tatsächlich entstandener Kosten erhoben; es handelt sich hier um einen Pauschalbetrag, der regelmäßig neu kalkuliert wird.
Es gibt in der Stadt Münster verschiedene Kanalisationssysteme. Die Höhe des Pauschalbetrages richtet sich nach dem jeweiligen vorhandenen System.
Der Pauschalbetrag für alle Maßnahmen beträgt zurzeit für einen
Regenwasserhausanschluss
Wohn-/Mischgebiete: 567,94 EUR
Gewerbe-/Industriegebiete: 1.148,39 EUR
Schmutzwasser- oder Mischwasserhausanschluss
Wohn-/Mischgebiete: 691,80 EUR
Gewerbe-/Industriegebiete: 906,19 EUR
kombinierten Schmutz- und Regenwasserhausanschluss
Wohn-/Mischgebiete: 1.259,75 EUR
Gewerbe-/Industriegebiete: 2.054,58 EUR
Der einmalige Pauschalbetrag wird durch einen Heranziehungsbescheid erhoben, sobald ein Grundstück mit seinen privaten Entwässerungsleitungen an das öffentliche Kanalsationsnetz angeschlossen werden kann. Zahlungspflichtig ist auch hier der/die Grundstückseigentümer/in oder Erbbauberechtigte.
Zustäzliche Hausanschlüsse (sogenannte Zweitanschlüsse) werden in Abstimmung mit dem Tiefbauamt (vertragliche Regelung) verlegt. Hier sind die tatsächlichen Kosten zu erstatten.
