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Grün schneiden für die Verkehrssicherheit

Wenn das Grün zu üppig wuchert…..


Grün in der Stadt – wer freut sich nicht darüber? Doch wenn es allzu üppig wuchert, kann das lästig, ja sogar gefährlich werden. Immer wieder kommt es vor, dass Gehwege, Radwege, Parkstreifen oder Fahrbahnen (öffentliche Verkehrsfläche) durch nicht rechtzeitig zurück geschnittene Pflanzungen  aus privaten Gärten eingeengt werden. Insbesondere Mütter mit Kindern oder Behinderte, aber auch die übrigen Verkehrsteilnehmer werden hierdurch zum Teil erheblich behindert oder sogar gefährdet. Durch Äste oder Dornen können Verletzungen entstehen. Durch das Ausweichen auf die Fahrbahn kann es zu gefährlichen Situationen oder sogar Unfällen kommen. Für Schäden, die durch in den öffentlichen Verkehrsraum hereinwachsende Pflanzen entstehen, hat der Grundstückseigentümer zu haften.
Dass es soweit erst gar nicht kommt – darum bemühen sich die Mitarbeiter/Innen des Tiefbauamtes im Rahmen regelmäßiger Straßenkontrollen.
Dem verursachenden Anlieger wird ein Infoblatt (siehe unten) zur Aufklärung der Situation in den Briefkasten geworfen. Sollte innerhalb von 14 Tagen der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgen, wird der Eigentümer des Grundstücks vom Tiefbauamt schriftlich gebeten, die Pflanzen bis zur Grenze zurückzuschneiden. Erfolgt innerhalb der nächsten 3 bis 4 Wochen keine Reaktion, wird der Grundstückseigentümer erneut angeschrieben und aufgefordert, den Rückschnitt innerhalb der nächsten 3 Wochen durchzuführen, da das Tiefbauamt ansonsten den Rückschnitt gegen Kostenerstattung durchführen wird. Wenn der Grundstückseigentümer seiner Pflicht immer noch nicht nachkommt, beauftragt das Tiefbauamt ein Fachunternehmen mit den erforderlichen Arbeiten und stellt die anfallenden Kosten in Rechnung. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, die sich aus dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ergibt, ist die Stadt Münster als Straßenbaulastträger zu dieser Vorgehensweise berechtigt und verpflichtet.



Haben Sie noch Fragen?

Antworten erhalten Sie auch telefonisch unter 02 51/4 92-69 01 sowie in der Broschüre:


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