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Gewässergebühr

Böschungen mähen, Gehölz zurückschneiden und ein Bachbett reinigen - die Liste der gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten zur Pflege von städtischen Fließgewässern ist lang.

Für die Arbeiten an Werse, Aa und weiteren Flüssen und Bächen erhebt die Stadt Münster seit 2003 eine Gebühr.

Der Rat der Stadt Münster hat am 20.03.2002 erstmals die Erhebung von Gewässergebühren beschlossen. In der Ratssitzung am 14.12.2011 sind die Gebühren für das Jahr 2012 festgelegt worden. Die Gebühr wird einmal jährlich mit dem allgemeinen Abgabenbescheid der Stadt Münster erhoben.

Die Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsverbände eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete wird eine gesonderte Gebühr erhoben.


Gebührentarif zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster für 2012


Die Gewässergebühr ist abhängig von der Größe der jeweiligen Flächenanteile eines Grundstückes

Dieser Gebührenmaßstab bemisst sich nach


Ansprechpartner:

Siegfried Wissing
Tel.: 02 51/ 4 92-66 07
E-Mail: WissingS@stadt-muenster.de

Sprechzeiten:

montags bis mittwochs
von 8 bis 16 Uhr
donnerstags von
8 - 18 Uhr
freitags von
8 bis 13 Uhr
und nach Vereinbarung

Rechtsgrundlagen:

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