Gewässergebühr
Böschungen mähen, Gehölz zurückschneiden und ein Bachbett reinigen - die Liste der gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten zur Pflege von städtischen Fließgewässern ist lang.
Für die Arbeiten an Werse, Aa und weiteren Flüssen und Bächen erhebt die Stadt Münster seit 2003 eine Gebühr.
Der Rat der Stadt Münster hat am 20.03.2002 erstmals die Erhebung von Gewässergebühren beschlossen. In der Ratssitzung am 14.12.2011 sind die Gebühren für das Jahr 2012 festgelegt worden. Die Gebühr wird einmal jährlich mit dem allgemeinen Abgabenbescheid der Stadt Münster erhoben.
Die Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsverbände eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete wird eine gesonderte Gebühr erhoben.
Gebührentarif zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster für 2012
- Unterhaltungsverband "Hiltrup-Amelsbüren": 61,32 Euro/ha
- Unterhaltungsverband "Obere Stever": 98,09 Euro/ha
- Unterhaltungsverband "Havixbeck-Roxel": 42,79 Euro/ha
- Unterhaltungsverband "St. Mauritz-Altenberge": 94,45 Euro/ha
- Unterhaltungsverband "Münster Süd-Ost": 119,83 Euro/ha
- Unterhaltungsbereich der Stadt Münster: 48,63 Euro/ha
Die Gewässergebühr ist abhängig von der Größe der jeweiligen Flächenanteile eines Grundstückes
Dieser Gebührenmaßstab bemisst sich nach
- der Größe der befestigten Fläche = 100 % Gebühr
- der Größe der Waldfläche = 5 % Gebühr
- der Größe der übrigen Fläche = 10 % Gebühr
(Die Flächenanteile der Grundstücke wurden im Oktober 2006 durch die Stadt Münster von den Grundstückseigentümern über eine Selbstauskunft abgefragt) - der Zugehörigkeit zu dem für die Unterhaltung zuständigen Verband
