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Entwässerung

Die Stadt Münster erhebt den einmaligen Entwässerungsbeitrag, um damit die durchschnittlichen Kosten für die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des öffentlichen Kanalnetzes zu decken.

Der Entwässerungsbeitrag wird von jedem/jeder Grundstückseigentümer/in, Wohnungseigentümer/in und Erbbauberechtigtem/n erhoben, dessen/deren Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die städtische Kanalisation angeschlossen werden kann.

Die Beitragspflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit. Wurde ein Grundstück im Außenbereich tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen, entsteht ebenfalls die Beitragspflicht.

Der Entwässerungsbeitrag richtet sich nach der Größe des Grundstückes und dessen bauliche Ausnutzbarkeit. Diese wird gemessen an der Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Der Beitragssatz beträgt zurzeit 6,77 Euro pro m². Lediglich Teilbeträge kommen zur Erhebung, wenn ein Grundstück nur an die Regenwasserableitung (1/3) oder nur an die Schmutzwasserableitung (2/3) angeschlossen werden kann.

Der Beitragssatz wird unter Zugrundelegung der Kanalbaukosten regelmäßig überprüft. Bei der Berechnung des Entwässerungsbeitrages kommt der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltende Beitragssatz zur Anwendung.


Ansprechpartner:

Helmut Stöppel
Tel.: 02 51/ 4 92-69 23
E-Mail: Stoeppel@stadt-muenster.de

Sprechzeiten:

montags bis mittwochs
von 8 bis 16 Uhr
donnerstags von
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Rechtsgrundlagen:

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