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Freie Fahrt für die Busse

"Grüne Welle" für Busse - ein kleiner Bordcomputer macht es möglich. In Münster sind alle Busse mit dem sogenannten Funk-Bake-System ausgestattet, das an Ampeln freie Fahrt erlaubt. So gelangen Fahrgäste mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schnell und zuverlässig ans Ziel.

Eine ausgereifte Technik steckt dahinter: In einiger Entfernung von einer Ampel wird an einem Laternenmast eine Infrarot-Bake angebracht. Nähert sich ein Bus der Lichtsignalanlage, vermittelt die Bake wichtige Informationen an den Bordrechner. Dieser Mini-Computer sendet nun Funktelegramme an das Steuergerät, der Ampelanlage. Dort wird anhand der Daten über Geschwindigkeit und Entfernung die Abfolge der Ampelschaltung berechnet. Die Lichtsignalanlage schaltet auf grün, sobald der Bus angefahren kommt.

Im Stadtgebiet sind bereits 148 Ampelanlagen mit dem Funk-Bake-System ausgestattet. Auch an vielen anderen Verkehrsknotenpunkten soll das System bald den öffentlichen Verkehrsmitteln Vorfahrt geben.

Im Jahr 2009 werden 17 weitere Ampeln im Bereich Steinfurter Straße, Grevener Straße, Hindenburgplatz und Am Stadtgraben ausgerüstet.


Bushaltestellen


Im Rahmen des Programms "Verbesserungen an Haltestellen" baut das Tiefbauamt jährlich mehrere Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet fahrgastfreundlich um.

Diese Verbesserungen können folgendermaßen aussehen:

Oft werden in diesem Zusammenhang auch Aufstellflächen für wartende Fahrgäste geschaffen, damit diese nicht auf Gehwegen und Radwegen warten müssen.

Angeregt werden Umbauten von Haltestellen und die Ausstattung von Haltestellen mit Wartehallen von Fahrgästen der Verkehrsbetriebe und Bürgerinnen und Bürger, die unter Umständen mobilitätseingeschränkt sind und gerade eine spezielle Einstiegshaltestelle z. B. für ihren täglichen Weg zur Arbeit oder zur Schule benutzen.

Diese Wünsche finden entweder direkt oder aber durch eine Anregung an die zuständigen Bezirksvertretungen den Weg zum Tiefbauamt oder zum Stadtplanungsamt der Stadt Münster.

Auf einer Bereisung mit Vertretern der betroffenen Ämter und der Verkehrsbetriebe werden diese Anregungen auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Teilweise müssen private Flächen z. B. für das Aufstellen von Wartehallen in Anspruch genommen werden. Dazu werden dann, wenn möglich, Verträge mit den Privatpersonen geschlossen.

Nach Ermittlung der Kosten für erforderliche Umbauten wird ein Förderantrag an das Land NRW gestellt, damit die Kosten nicht ganz von der Stadt Münster getragen werden müssen.

Nach Bewilligung der Gelder durch das Land erfolgt die Ausschreibung und abschließend der Bau der Maßnahmen durch das Tiefbauamt der Stadt Münster.


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