Beiträge - Gebühren - Entgelte
Das Tiefbauamt stellt her, erweitert, verbessert, erneuert
- Straßen, Wege, Plätze,
- Bürgersteige,
- Radwege,
- Parkstreifen,
- Beleuchtung,
- Lärmschutz,
- Kanalisation.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diese Maßnahmen refinanziert werden müssen, daher erhebt das Tiefbauamt verschiedene Abgaben:
- Erschließungsbeiträge (90%),
- Straßenbaubeiträge (40 - 80%),
- Entwässerungsbeiträge,
- Kanalhausanschlusskosten,
- Kostenersatz für Ausgleichsmaßnahmen.