Bordsteinabsenkungen vermindern die Bordsteinhöhe an Überquerungsstellen, Gehwegübergängen, Parkflächen und Taxistellplätzen auf ein Maß, das Mobilitätsbehinderte in der Regel selbstständig bewältigen können und das Blinden das Ertasten der verbleibenden Kante in Höhe von drei Zentimetern ermöglicht.
Die Höhendifferenz von drei Zentimetern ergibt sich aus dem Abstimmungsprozess beteiligter Gruppen und Verbände als Kompromiss zwischen den Erfordernissen der Blinden, sich nach ertastbaren Elementen zu richten, und denen der Rollstuhlfahrer, möglichst ohne Höhendifferenz den Straßenraum zu befahren.
Die Schrägneigung der Gehwegfläche in Richtung des abgesenkten Bordsteines soll sechs Prozent nicht überschreiten. Ist diese Neigung aufgrund beengter Verhältnisse nicht einzuhalten, so ist der angrenzende Gehwegbereich mit in die Absenkung einzubeziehen.
Treppen sind ein unüberwindbares Hindernis für Rollstuhlbenutzer. Deshalb sollten Rampen mit einer maximalen Längsneigung von 6% gebaut werden, die allen mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtern.
Neben der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch mobilitätsbehinderte Personen erweist sich das individuell behindertengerecht angepasste Kraftfahrzeug als ein häufig eingesetztes Verkehrsmittel. Die erforderlichen Parkstände müssen hinsichtlich Anzahl, Lage und Abmessung die Bedingungen der mobilitätsbehinderten Personen erfüllen.
Niederflurbusse sind Fahrzeuge, deren Wagenfußbodenhöhe über Straßenoberkante nur noch bis zu ca. 330 mm beträgt und die im Türbereich der Einstiege keine Stufen mehr besitzen. Die Wagenfußbodenhöhe kann im Bereich der Einstiege durch das Entleeren der Luftfeder (Kneeling) weiter um 80 mm auf ca. 250 mm abgesenkt werden. Zur Verbesserung der Einstiegsverhältnisse für Mobilitätsbehinderte werden die Haltestellenwarteflächen auf 160 mm angehoben, so dass die verbleibende Höhendifferenz nur noch 90 mm beträgt. Das Tiefbauamt baut seit Anfang des Jahres 1996 einen speziellen Niederflurbus-Bordstein ein. Der Bordstein ermöglicht ein dichtes Heranfahren an den Bussteig, ohne die Reifen des Busses zu beschädigen. Die Haltestellen sollen so angeordnet werden, dass eine gradlinige An- und Abfahrt der Busse gewährleistet ist. Hierdurch kann die Spaltbreite zwischen Türeinstieg und Haltestellenwartefläche gering gehalten werden und die verbleibende Höhendifferenz besser überwunden werden.