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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Neben den Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung - auch behördliche Namensänderung genannt - zu ändern.

Das deutsche Namensrecht wird allerdings nicht vom Grundsatz der Namensfreiheit beherrscht. Weder Vor- noch Familiennamen stehen zur freien Disposition. Ein Vor- und Familiennamen kann nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) die Änderung rechtfertigt. Ein solcher Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und nachweisbar ergeben.

Namensänderungen müssen schriftlich beantragt werden.
Anträge beim Standesamt Münster können nur Personen stellen, die im Stadtgebiet von Münster wohnen und deutsche Staatsangehörige sind.
Vorher bedarf es eines persönlichen Beratungsgesprächs, um alle individuellen Gründe, die notwendigen Unterlagen und die zu zahlende Verwaltungsgebühr anzusprechen. Folgende Unterlagen sind mindestens notwendig:

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Personenstandurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
  • Führungszeugnis
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
Die Verwaltungsgebühren betragen je nach Verwaltungsaufwand sowie nach der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert und dem sonstigen Nutzen für den Antragsteller:
  • für eine Vornamensänderung bis 255 Euro,
  • für eine Familiennamensänderung bis 1.022 Euro.

Bei der Bemessung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers/der Antragstellerin zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage für diese Rahmengebühren ist die Namensänderungsverordnung in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz.

Ihr Ansprechpartner:
Gerhard Dittmer
Stadthaus 1, Klemensstr. 10, Zimmer 277
Telefon 02 51/4 92-34 10
Fax 02 51/4 92-77 51
E-Mail: Dittmer@stadt-muenster.de


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