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Verkehrsberuhigung/ Tempo-30-Zonen

Alle 150 Wohngebiete in Münster sind Tempo-30-Zonen


In Münster sind die mehr als 150 Wohngebiete der Stadt bis Ende der 90er Jahre als Tempo-30-Zonen eingerichtet worden. Zusätzlich dazu gibt es eine Reihe von meist neueren Baugebieten, die verkehrsberuhigte Bereiche aufweisen. Damit ist das Ziel einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung für alle größeren und zusammenhängenden Wohngebiete in der Innenstadt und in den Ortsteilen erreicht.
Ausgenommen von der flächenhaften Verkehrsberuhigung bleiben die Verkehrsstraßen, die das leistungsfähige, sogenannte Vorfahrtsstraßennetz bilden. Hierzu zählen wichtige Straßen, wie unter anderem die Hammer Straße, Weseler Straße, Grevener Straße und sämtliche Ringstraßen. Hier gilt weiterhin die nach der Straßenverkehrsordnung festgelegte Höchstgeschwindigkeit - in den meisten Fällen 50 km/h. Diese Straßen haben wichtige Verbindungsfunktionen, über sie fließt der Wirtschaftsverkehr und sie bündeln die Hauptachsen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Tempo-30-Zonen sind direkt mit diesem Vorfahrtstraßennetz verbunden, so dass keiner lange Strecken nur durch Tempo-30-Zonen fahren muss.


Warum Tempo 30?

Bei Tempo 30 sinken die Abgase, der Lärm wird geringer und ganz wichtig ist, dass bei dieser Geschwindigkeit viele Unfälle erst gar nicht entstehen. Wenn Sie langsam fahren und bremsbereit sind, können Sie schnell genug reagieren und Ihr Fahrzeug rechtzeitig anhalten, wenn ein Kind auf die Straße läuft. Der Anhalteweg ist bei Tempo 30 nur halb so lang wie bei Tempo 50. Wie lebenswert und sicher es im Wohngebiet ist, hängt also auch von Ihrer Fahrweise ab.



Tempo 30 in Ihrem Wohngebiet

Wenn Sie eine Verkehrsstraße verlassen und in eine Tempo-30-Zone einbiegen, dann wird die Tempo-30-Zone durch das Verkehrsschild "Beginn der Tempo-30-Zone" angekündigt. Das Schild steht gut sichtbar einige Meter hinter der Einfahrt. Die Tempo-30-Regelung gilt so lange, bis Sie die Tempo-30-Zone wieder verlassen. Das Ende der Tempo-30-Zone wird durch das Schild "Ende der Tempo-30-Zone" kenntlich gemacht. Das Schild Tempo-30-Zone wird im Unterschied zu vielen anderen Verkehrsschildern nicht an jeder Einmündung oder Kreuzung wiederholt. In der Tempo-30-Zone sind in der Regel alle Straßen gleichrangig. Es gibt keine Vorfahrtstraßen mehr und es gilt die Rechts-vor-Links-Vorfahrtregel. Die Anlieger sollen Ihre Fahrzeuge möglichst auf der Fahrbahn und nicht auf dem Gehweg abstellen. Es muss natürlich genügend Platz für das Müllfahrzeug oder den Möbelwagen da sein, daher werden manchmal als Vorgabe die Stellplätze auf der Fahrbahn markiert. Wo Durchgangsverkehr durchs Wohngebiet fließt, wird dieser gebietsfremde Verkehr nach Möglichkeit durch Einfahrtverbote oder Abbiegeverbote verhindert. Manchmal werden Straßen oder Abschnitte auch gesperrt. Die Nachteile, die dabei für die Erreichbarkeit entstehen, müssen aber vertretbar bleiben.
Für die Einrichtung der Tempo-30-Zonen sind verschiedene Begleitmaßnahmen wie Fahrbahnverengungen, Anordnung von wechselseitigem Parken, Bildung von Torsituationen in den Einmündungen und in Ausnahmefällen auch Aufpflasterungen durchgeführt worden. Bewährt haben sich nicht zuletzt die Betonkegel, die in den letzten Jahren verstärkt in den Tempo-30-Zonen zum Einsatz kamen. Seit 1996 führt die Stadt Münster unabhängig von der Polizei in Tempo-30-Zonen Geschwindigkeitskontrollen durch. Überschreitungen werden je nach Höhe mit Bußgeldern geahndet.


Denken Sie bitte daran: Tempo 30 beginnt im Kopf


Verkehrsberuhigter Bereich

Hier darf der Fahrzeugverkehr nur noch Schritttempo fahren - dies entspricht einer Fahrgeschwindigkeit von 4-7 km/h; auch Radfahrer müssen sich an diese Vorschrift halten. Es darf nur noch auf den öffentlichen gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Eine Ausnahme ist das Be- oder Entladen und Ein- oder Aussteigen. Fußgänger und spielende Kinder dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen. Sie dürfen aber den Verkehr nicht unnötig behindern. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich muss man der querenden Straße Vorfahrt gewähren.
Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches ist durch das blaue Verkehrszeichen gekennzeichnet. Das Schild wird im Wohngebiet nicht noch einmal wiederholt. Die Regelung gilt solange, bis das entsprechende Schild - Ende des verkehrsberuhigten Bereiches - erscheint.


Kontakt:

Benno Willmeroth, Telefon 02 51/4 92-61 61, Willmeroth@stadt-muenster.de


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