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AirportPark FMO wird gewichtiger Standort im euopäischen Wettbewerb der Regionen

Oberzentrum Münster, Kreis Steinfurt und Stadt Greven schaffen für das Münsterland großes interkommunales Gewerbegebiet

Mit dem AirportPark am Internationalen Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) in Greven schafft sich das Münsterland ein gewichtiges Standort-Argument im europäischen Wettbewerb der Regionen. Die Stadt Münster, der Kreis Steinfurt und die Stadt Greven entwickeln ein interkommunales Gewerbegebiet, für das ein langfristiges Entwicklungspotenzial von 200 Hektar zur Verfügung steht. In einem ersten Teilabschnitt werden rund 40 Hektar nach und nach an den Markt gebracht.

Der AirportPark ist ein Angebot an Unternehmen, die überregional und international engagiert sind und unmittelbare Nähe zum Internationalen Flughafen benötigen. Dafür kommt eine große Bandbreite an Dienstleistern, produzierendem Gewerbe und Verwaltungszentralen von Firmen und Behörden in Frage. Dazu gehören zum Beispiel: Servicefirmen, produzierende Betriebe mit hoch spezialisierten Produkten, Zentralen und Büros für Handels-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsuntenehmen, Luftverkehrsbehörden und Medienbetriebe.

Für den AirportPark im Zentrum des grenzenlosen Mitteleuropas sprechen die hervorragende Anbindung an Autobahn, Dortmund-Ems-Kanal und nicht zuletzt an die NDIX-Datenautobahn. Es bestehen auch Pläne, später einen Schienenanschluss zu schaffen. Dass innerhalb des künftigen Gewerbegebietes noch keine einengenden Strukturen vorgegeben sind, ist für potenzielle Investoren ein zusätzliches Argument: Sie bekommen weit reichenden Gestaltungsspielraum.

Die für den "AirportPark FMO" vom Regionalrat am 05. September 2005 beschlossene 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Münsterland - ist am 10. Februar 2006 durch die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt worden.
Diese Genehmigung wurde am 28. April 2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein - Westfalen bekannt gemacht.

Die für den "AirportPark FMO" durchgeführte 1. Änderung des FNP der Stadt Greven ist von der Bezirksregierung Münster am 07. Februar 2007 genehmigt und mit der Veröffentlichung dieser Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Greven am 01. März 2007 wirksam geworden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "AirportPark FMO" - 1. Realisierungsstufe - ist am 23. November 2006 vom Ausschluss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven beschlossen worden und umfasst einen Planbereich in einer Größe von ca. 48 ha. Der Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan kann vom Rat der Stadt Greven voraussichtlich im Dezember 2007 gefasst werden.

 


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