Stadterneuerung befasst sich nicht nur mit sachlich, räumlich und zeitlich begrenzten Eingriffen in die Stadtstruktur, um erkannte Missstände abzustellen oder Chancen zu nutzen. Sie begreift sich vielmehr als Daueraufgabe, die nicht einem Endpunkt zustrebt, sondern ständig weiter voranschreitet. Dabei ist das Arbeiten im Bestand prägend, egal ob z.B. Brachen, Leerstände oder noch aktive Quartiere und Bauwerke weiter entwickelt oder neu genutzt werden. Die Stadterneuerung überspringt enge fachliche Grenzen und folgt vernetzten Strategien. Sie muss in engster Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklung, der Stadtplanung und der Wirtschaftsförderung, mit den im kulturellen Leben Engagierten und den für die Förderung kultureller Einrichtungen Verantwortlichen, und in Abstimmung mit bildungs- und sozialpolitischen Aufgaben, entwickelt werden. Ein ganzheitlicher Ansatz - wie beispielsweise mit integrierten Handlungskonzepten - für die anstehenden Aufgaben im Quartier, Stadtviertel oder einem anderen Gebietsbezug ist bei der Lösung der Aufgaben unumgänglich.
Die zentrale Aufgabe dabei lautet: "Stadterneuerung sollte ein Umdenken in der Stadtentwicklung im Sinne einer Renaissance der gewachsenen Stadtstrukturen bzw. -quartiere einschließen". Der möglichen Gefahr der Auflösung von Stadtstrukturen durch verschiedene Faktoren muss entgegengewirkt werden. Die Zukunft der Stadt - auch im Kontext des anstehenden demografischen Wandels - liegt in kompakten und robusten Stadtstrukturen, die dem auftretenden Gefährdungspotenzial entgegengesetzt werden können.
Aufgabe von Stadtteilrahmenplänen ist es, für einen oder mehrere in Zusammenhang stehende Ortsteile ein Entwicklungskonzept für einen Zeitraum von ca. 10 - 20 Jahren zu erarbeiten. Stadtteilrahmenpläne werden oft auch als „Integrierte Handlungskonzepte“ oder „Impulsprogramme“ bezeichnet.
Stadtteilrahmenpläne passen sich den vorhandenen, absehbaren und veränderten Fragestellungen im jeweiligen Plangebiet an. Dabei werden in der Regel alle räumlich-funktional relevanten Themen aufgegriffen. Unter Berücksichtigung aller laufenden, bereits geplanten und zukünftigen Maßnahmen wird dabei ein Stadtteil bei der Erarbeitung eines Rahmenplans als Ganzes betrachtet.
Unter Einbeziehung der interessierten Stadtteilbevölkerung wird zunächst ein Leitbild für die Entwicklung des Stadtteils erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Leitbildes ent-steht dann ein Entwicklungskonzept, z.B. in Form eines zeichnerischen Planwerkes und eines Erläuterungstextes, welches nach inhaltlichen, finanziellen und zeitlichen Aspekten auch Realisierungsprioritäten aufzeigt.
Städtebauförderung wird in der Fachwelt und im politischen Bereich als eine Schlüsselaufgabe für eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik verstanden. Sie entfaltet von allen öffentlichen Förderbereichen die stärksten Anstoßwirkungen. Kein anderer öffentlicher Förderbereich entfaltet auch stärkere Bündelungswirkungen oder eine höhere Effizienz als die Städtebauförderung. Dies allein spricht für die hohe Anerkennung dieses Aufgabenbereiches und wird dadurch unterstrichen, dass Bund und Land auch weiterhin entsprechende Fördermittel bereitstellen wollen. Synergieeffekte unterschiedlicher Ressourcen zu erreichen, ist das oberste Ziel des ganzheitlichen Ansatzes der Städtebauförderung.
Das Land NRW hat mit Datum vom 22.10.2008 neue Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008) erlassen. Diese Förderrichtlinien sind seitdem bindend für alle neuen Förderanträge.
Für die Förderung können Aufwendungen bzw. Auszahlungen grundsätzlich nur insoweit angesetzt werden, als eine anderweitige Deckung (durch z.B. andere Fördergeber, andere Haushaltsmittel (der Kommune)) nicht möglich ist (Nachrangigkeit der Städtebauförderung bzw. Subsidiaritätsprinzip).
Der wesentliche Orientierungsrahmen für die neuen Förderrichtlinien ist das Baugesetzbuch (BauGB), da es die gültige Rechtsgrundlage für die Stadterneuerung insgesamt darstellt. Grundlegend sind hier die Paragraphen zum besonderen Städtebaurecht (§§ 136 – 164 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 171 a –171d Stadtumbau und Aktive Innenstädte/Stadtteilzentren sowie § 171e Soziale Stadt). Hintergrund für die unterschiedlichen Programme sind die Vorgaben des Bundes nach Artikel 104b Grundgesetz. Die Städtebauförderung ist nach wie vor ein unverzichtbares Investitionsprogramm, um die Städte und Regionen in NRW wettbewerbsfähig zu erhalten, sie hat daher für die Entwicklung Münsters entscheidende Bedeutung.
Grundsätzlich wird für Anträge auf Städtebauförderungsmaßnahmen ein Gebietsbezug nach BauGB gefordert. Welches Programm dann im Einzelnen eingesetzt wird, ergibt sich allein aus der Sachlage heraus. Entsprechend den Richtlinien sind für die einzelnen Programme fachliche Schwerpunkte formuliert worden. Hier sind dann die jeweiligen Einzelfallregelungen zu den unterschiedlichen Programmen zu berücksichtigen; die bisherigen Ausschlusskriterien wurden aber im Wesentlichen beibehalten. Da in den unterschiedlichen Schwerpunkten viele verschiedene Maßnahmen förderfähig sind, bleibt festzuhalten, dass die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Programme mit den neuen Richtlinien insgesamt erhöht worden ist.
Bei der Programmaufstellung hat für das Land die Förderung von integrativen Gesamtmaßnahmen vorrangige Bedeutung. Hierbei konzentrieren sich die Gemeinden auf die Handlungsräume der Regionen mit interkommunalen Strategien, der Innenstädte und Ortsteilzentren mit Leerstandsproblemen einschließlich der Neunutzung innenstadtnaher Brachflächen sowie der Stadtteile mit sozialen und strukturellen Problemen.
Innenstädte sind Orte der Begegnung, des Austausches und der Identifikation. Daher sollen durch Funktionsverluste geschwächte Innenstädte und Zentren stabilisiert und mit neuem Leben gefüllt werden. Sie sind als Orte für Arbeiten, Bildung, Wohnen und Freizeit mit Raum für Handel und Kultur, für Aufenthalt und Begegnung weiter zu entwickeln.
Die Stadt Münster steht sowohl mit ihrer Innenstadt als auch ihren vielschichtigen Stadtteilen vor der Herausforderung, für die Bewohner, Kunden und Gäste von heute und auch die von morgen attraktiv zu sein und gleichzeitig den veränderten Einkaufs-, Erlebens- und Lebensbedürfnissen Rechung zu tragen und dabei gleichzeitig das Gesicht der traditionsreichen Stadt mit Geschichte zu bewahren.
Die Stadt Münster möchte diese sich bietenden Chancen ergreifen und versuchen, die vorhandenen Stärken und Chancen konsequent in Wert setzen und weiter entwickeln. Diese Zielsetzung steht – bezogen auf die Innenstadt – in der konzeptionellen Linie, die mit dem Leitplan Stadterneuerung 1989 begonnen, mit dem Rahmenplan Altstadt 1995 fortgesetzt und mit dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 2004 aktualisiert wurde. Insoweit ist das nun vorgelegte Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ eine erneute Aktualisierung und Fortschreibung.
Das Ergebnis dieses breit getragenen bürgerschaftlichen Prozesses mündete in einem einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt Münster. Die Stadt Münster verfügt damit über klare Profilierungs- und Entwicklungsschwerpunkte und eine abgestimmte Zukunftsorientierung, die wie die Leitplanken einer Straße Orientierung und Maßstab für ihr zukünftiges Handeln sind.
Die Zukunftsdebatte hat die besonderen Qualitäten von Münster bestätigt, die das Fundament für die zukünftige Stadtentwicklung bilden. In diesem Kontext wurde auch die besondere Bedeutung der Stadtteile hervorgehoben und die Verantwortung für deren Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit betont.
Eine der zentralen Erkenntnisse des Prozesses ist es, dass die Stadt Münster trotzt des ständig erforderlichen Wandels und einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung keinen radikalen Imagewechsel anstreben sollte. Das Ziel der Zukunftsentwicklung ist im Gegenteil eine Weiterentwicklung der Stärken mit Augenmaß, um den Herausforderungen des Strukturwandels erfolgreich begegnen zu können.
Vom Ansatz her ist das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ darauf ausgerichtet, die Entwicklungen in den Stadtzentren und den Stadtteilzentren zu entwickeln und zu unterstützen. Bezogen auf Münster-Wolbeck steht das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Wolbeck“ Programm in der konzeptionellen Linie, die mit dem Impulsprogramm Wolbeck im Jahre 2003 begonnen wurde und nun ebenfalls eine Aktualisierung und Fortschreibung erfährt. Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Gievenbeck-Ortsmitte“ hat seinen Ursprung im „Integrierten Handlungskonzept Gievenbeck“ aus dem Jahr 2000 sowie den daraus resultierenden Zielen des Bebauungsplanes Gievenbeck–Ortsmitte. Nunmehr sollen mit der Anwendung des Programms die vorhandenen Strukturen im Stadtteil Gievenbeck gestärkt werden.
Im Rahmen der für die Programmgebiete aufzustellenden „Integrierten Handlungskonzepte“ sind alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben. Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den Städtebauförderrichtlinien NRW (Förderrichtlinien 2008) gefördert werden.
Kennzeichnend für das Münsteraner Bahnhofsviertel - als bedeutendster Knotenpunkt für die unterschiedlichsten Verkehrsarten der Stadt - sind die zentrale Lage und die unmittelbare Nähe zur Altstadt, die das Bahnhofsviertel zu einem „Stadttor" zur City machen.
Der sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftige Bahnhof, der für die Nutzer des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs das zentrale Entree in die Innenstadt bildet, verstärkt die Strukturprobleme einer ehemals guten und attraktiven Handelslage, dem westlichen Bahnhofsumfeld, das den Bahnhof mit der Altstadt verbindet.
Vor diesen Hintergründen gab und gibt es - über die bereits von der Stadt Münster ergriffenen Maßnahmen hinaus - im Bereich des Erneuerungsschwerpunktes „Bahnhofsquartier“ einen spezifischen städtebaulichen Handlungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen. Stadtgestalterische, sozialräumliche und nutzungsstrukturelle Defizite führten zu einem zunehmenden Bedeutungs-, Funktions- und Imageverlust dieses sensiblen Stadtquartiers. Hier sind neben der öffentlichen Hand insbesondere auch die Privateigentümer aufgerufen, sich an der Inwertsetzung des Bahnhofsquartiers zu beteiligen.
Die Kernidee der im Jahr 2005 gegründeten Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel Münster e.V., in kooperativer Partnerschaft zwischen privatwirtschaftlichen Vertretern, städtischer Seite und den Wirtschaftsverbänden, gemeinsam an der Aufwertung eines Stadtteils zu arbeiten, funktioniert im Bahnhofsviertel Münster vorbildlich und ist für die öffentliche Hand ein großer Gewinn. Die Akteure der ISG haben eine inhaltlich funktionierende Organisationsstruktur aufgebaut und ein Arbeits- und Handlungsprogramm entwickelt, welches in der mittel- und langfristigen Perspektive dem Bahnhofsviertel gute Chancen einräumt, zu stabilen und aufstrebenden Verhältnissen zurückzukehren.
Das Bahnhofsviertel versteht sich als dynamischer und stetig wandelnder Ort mit großstädtischem Flair. Dieses für Münster einzigartige Potenzial soll mit Hilfe einer ergänzenden städtebaulich-künstlerischen Licht- und Grüngestaltung herausgearbeitet und weiterentwickelt werden. Die ISG Bahnhofsviertel Münster e.V. schafft die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, um dem Bahnhofsviertel mit dem Medium Licht eine einzigartige und unverwechselbare Identität im Münsteraner Kontext zu geben.
Besondere Herausforderungen für die Lichtgestaltung im Bahnhofsviertel liegen in der Heterogenität der Architektur, aber gerade auch in der unterschiedlichen nächtlichen Beleuchtungsintensität. Ein wichtiger Ansatz ist es mit einer hochwertigen Inszenierung die Bahnhofstraße als „Lichtboulevard“ zu entwickeln und wirken zu lassen. So würde dieser Bereich des Quartiers während der dunklen Tages- und Jahreszeit verstärkt wahrgenommen und den am Hauptbahnhof und den unterschiedlichen Bussteigen ankommenden Kunden, Passanten und Gästen durch eine optische Alternative eine weitere Wegebeziehungen zur Innenstadt angeboten. Eine Stärkung der mikrolokalen Einzelhandels- und Gastronomiesituation ist aus der Erfahrung entsprechender Best-Practices zu erwarten, lohnendes Ziel und eine gute Begründung für die anstehenden Investitionen.
Das „Lichtkonzept Bahnhofsviertel Münster“ soll die Qualitäten des Quartiers künftig auch während der dunklen Tageszeiten und in der Nacht erlebbar machen. Das Konzept bietet Stadt, Eigentümern, Bauherren und Investoren, einen Gestaltungsrahmen für die öffentlichen Platz- und Straßenräume sowie die Hausfassaden.
Das „Lichtkonzept Bahnhofsviertel Münster“ besteht aus den 3 Säulen