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Aktuelle Projekte der Stadterneuerung / Stadtteilplanung

Entwicklung der Stadthäfen Münsters

Der Masterplan / Integriertes Handlungskonzept - Stadthäfen Münster wurde am 04.02.2004 vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster einstimmig beschlossen. Mit diesem grundlegenden politischen Beschluss zur Umsetzung der aufgezeigten Zielkonzeption und der Maßnahmen kann die Verwaltung auf der Basis der Entwicklungsschwerpunkte die weitere Planung hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Aspekte konkretisieren. Die daraus folgenden Handlungskonzepte werden aufgrund der komplexen Materie, der großen räumlichen Ausdehnung und der absehbaren langfristigen Realisierung des gesamten Hafengebietes jeweils auf die teilräumlichen Entwicklungsschwerpunkte beschränkt.

Der Masterplan wird so in seiner Funktion als langfristige handlungsleitende Basis auch die notwendige Flexibilität erhalten können. Das dazugehörige Integrierte Handlungskonzept wird aus den Handlungskonzepten der teilräumlichen Entwicklungsschwerpunkte gespeist.


Inhalt der Planung

Der Bereich der Stadthäfen Münster ist ein Cityergänzungsgebiet. Das Bild des neuen, modernen Münsters kommt nicht mehr ohne die Erneuerungsimpulse im Bereich der Häfen aus. Es entsteht ein Quartier für Dienstleistung, Kunst, Kultur, Unterhaltung und Freizeit. Der Masterplan zielt auf eine weitestgehende Ausweitung dieser Nutzungsschwerpunkte des tertiären Sektors mit dem Zeithorizont bis etwa 2015.
Zum Einen wird hiermit eine sinnvolle und zukunftsfähige Ergänzung der bereits begonnenen Entwicklung gesehen. Zum Anderen stellt diese Zielsetzung eine stadtstrukturell gut integrierbare Konzeption dar. Planungsrechtliche Restriktionen zur Umsetzung der Zielkonzeption sind nicht mehr vorhanden, bzw. müssen in Teilbereichen noch gelöst werden.

Eine weitere Berücksichtigung von Wohnnutzung zur Ergänzung der gewerblichen tertiären Struktur ist grundsätzlich wünschenswert, aufgrund von vorhandenen Emissionsquellen - wie dem Albersloher Weg, dem Heizkraftwerk, der Gewerbe- und Industrienutzung südlich des Stadthafen I sowie südöstlich des Kanals - jedoch im größerem Umfang derzeit nicht möglich. Eine konzentrierte Etablierung von hochwertiger Wohnnutzung ist bislang konkret nur für den Entwicklungsschwerpunkt 3 - Kreativkai-Ost vorgesehen. Diese ist jedoch nur möglich, wenn vorgenannte Restriktionen gelöst werden.

Die Planungsinhalte des Masterplanes sind nicht parzellenscharf. Hinsichtlich der städtebaulichen Struktur bleiben die Spielräume groß, die ausdrücklich gewollte Flexibilität für die Funktion eines handlungsleitenden Orientierungsrahmens bleibt gewahrt. Auch aufgrund der gewünschten weiteren Mitwirkung durch Eigentümer, Bürgerschaft und Investoren ist die Entwurfsschärfe bewusst sehr grob gehalten.

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