„Handel ist Wandel“ - dieser Satz hat in Münster seine Berechtigung. Der Einzelhandel ist eine der dynamischsten Nutzungen in der Stadt, seine Entwicklungen haben erhebliche stadt- und versorgungsstrukturelle Auswirkungen. Die Steuerung des Einzelhandels ist daher ein Kernthema und eine Daueraufgabe der Stadtentwicklung. Im Schwerpunkt geht es darum, die Einzelhandelsentwicklung mit den räumlichen Leitbildern in Einklang zu bringen und Einzelvorhaben in den Kontext gesamtstädtischer Entwicklungsziele zu stellen. Dabei kommt dem Schutz der städtischen Zentren als multifunktionale Räume und in ihrer Funktion als zentrale Versorgungsbereiche besondere Bedeutung zu. Für eine geordnete Einzelhandelsentwicklung gilt es, neue Einzelhandelsvorhaben verträglich in die städtischen Strukturen zu integrieren und Fehlentwicklungen auszuschließen. Instrumente dazu sind neben der Bauleitplanung das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster in Verbindung mit dem Monitoring zur Einzelhandelsentwicklung und dem Einzelhandelsinformationssystem.
Das per Ratsbeschluss vom 11. Februar 2009 fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept greift die Zielorientierungen und Regelungen des bewährten Einzelhandelskonzepts aus dem Jahr 2004 auf und entwickelt diese auf der Basis aktueller Rahmenbedingungen und zukünftiger Anforderungen weiter. Dabei sind wesentliche Regelungsinhalte zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels durch aktuelle Gesetzesgrundlagen auf Bundes- und Landesebene (Baugesetzbuch und Landesentwicklungsprogramm NRW) vorgeprägt.
Im Focus des neuen Konzeptes steht die Sicherung und Entwicklung der Zentren, also der Innenstadt, der Neben- und der Stadtteilzentren, in ihrer Funktion als so genannte zentrale Versorgungsbereiche. Diese unterliegen einem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Nur hier ist in Zukunft die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsgeschäften mit innenstadt- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten zulässig. In der „Münsteraner Sortimentsliste“ sind diese festgelegt. Die Zulässigkeit dieser Geschäfte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche wird eingeschränkt.
Die Sicherung der Nahversorgung erhält im neuen Konzept ein höheres Gewicht. Das noch kleinmaschige Netz integrierter Grundversorgungsstandorte soll gesichert werden, damit weniger mobile Bevölkerungsgruppen auch noch in Zukunft auf kurzen Wegen einkaufen können.
Der münstersche Einzelhandel generiert bereits hohe Bindungsquoten und die Spielräume für eine Verkaufsflächenausweitung sind begrenzt. Das Konzept enthält auch Orientierungen und Vorschläge, wie diese verträglich in die Zentren- und Versorgungsstrukturen integriert werden können. Dies gilt insbesondere für den Lebensmitteleinzelhandel, dessen Entwicklung in Zukunft einer sensiblen Steuerung bedarf, die sich noch mehr als bisher an den sich verändernden Versorgungsbedürfnissen orientiert.
Das Monitoring zur Einzelhandelsentwicklung ist integraler Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und dient der Umsetzungs- und Erfolgskontrolle. Grundlage ist die Einzelhandelsdatenbank, die seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt wurde. Die letzte Totalerhebung der Einzelhandelsdaten, die seit 10 Jahren jeweils im dreijährigen Rhythmus durchgeführt wird, fand zum 31.12.2009 statt. In den Zwischenjahren wird jeweils zum Stichtag 31. Dezember ein aktueller Datenstand aus der laufenden Raumbeobachtung Einzelhandel festgelegt. Über die räumliche und strukturelle Einzelhandelsentwicklung in Münster liegt somit ein lückenloses Bild vor.
Der aktuelle „Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster 2010“ zeigt, dass sich die Auswirkungen des tiefgreifenden Strukturwandels im Einzelhandel auch in Münster niederschlagen. Diese reichen vom expansiven Verkaufsflächenwachstum mit dem Trend zu immer größeren Flächeneinheiten über den Rückgang der Anzahl der Einzelhandelsbetriebe und insbesondere der Fachgeschäfte bis hin zur Ausdünnung der Nahversorgung in der Fläche. Eine Besonderheit ist das auffällig starke Wachstum der Fahrradbranche.
Während sich die aufgezeigten Auswirkungen des generellen Strukturwandels im Einzelhandel weitgehend den städtischen Einflussmöglichkeiten entziehen, konnten jedoch die maßgeblichen Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts umgesetzt werden. Im Sinne einer Erfolgskontrolle belegt der Monitoringbericht, dass es gelungen ist,
Das Monitoring liefert wertvolle Beiträge als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Einzelhandelsentwicklung in Münster. Der nächste Monitoringbericht ist für das Jahr 2013 vorgesehen.
Das Informationssystem ergänzt die Berichterstattung über die Einzelhandelsentwicklung vergangener Jahre (Monitoring) um jeweils aktuelle Informationen über die flächendeckende Bestands- und Nutzungsstruktur des Einzelhandels sowie die Zentrenstruktur in Münster. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich die Standort- und Branchenstruktur des Einzelhandels, unterteilt nach 14 Hauptwarengruppen, auf der Basis unterschiedlicher Kartengrundlagen und -maßstäbe für die Gesamtstadt und individuell wählbare Teilräume anzeigen zu lassen. Ebenso sind für jede der über 2.000 Einzelhandelseinrichtungen konkrete Detailinformationen mit Angabe der Adresse, Branche, Hauptwarengruppe und Größenklasse der Verkaufsfläche abrufbar. Darüber hinaus können die gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept definierten zentralen Versorgungsbereiche in Münster – von der City/Innenstadt bis zu den Nahbereichszentren – als Schwerpunkte des Einzelhandels und der Versorgung eingeblendet werden. Für jeden der insgesamt 46 zentralen Versorgungsbereiche ist die jeweilige Ausstattung nach Anzahl der Geschäfte und Verkaufsfläche abrufbar.
Der praktische Nutzen des Einzelhandelsinformationssystems lässt sich anhand folgender Anwendungsbeispiele verdeutlichen:
Das Einzelhandelsinformationssystem macht den Einkaufsstandort Münster für die Bürger bzw. Neubürger, Einzelhändler, Immobilieneigentümer, Investoren, politische Entscheidungsträger sowie die sonstigen Akteure des Handels transparenter und bietet neue Auskunfts- und Informationsmöglichkeiten. Es soll neben der Kunden orientierten Auskunftsfunktion dazu beitragen, das Bewusstsein über die räumliche Versorgungs- sowie die Branchen- und Angebotsstruktur des Einzelhandels in Münster zu schärfen. Dadurch kann die qualitative Weiterentwicklung der Standort- und Angebotsstrukturen des Einzelhandels im Sinne einer städtebaulich und einzelhandelsstrukturell verträglichen Stadtentwicklung positiv unterstützt werden.