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Denkmalschutz und -pflege: Beratung und Förderung

Beratung

Haus Wiek Restaurierung des Kellergewölbes

Es gibt unendlich viele neue Materialien und handwerkliche Verarbeitungsverfahren. Viele bringen deutlich bessere Eigenschaften mit, sparen Material oder verkürzen die Arbeitszeiten – an Neubauten, jedoch nicht unbedingt an alten Bau- oder Kunstwerken. Deshalb ist die Beratung und frühzeitige Abstimmung mit Fachleuten der Denkmalbehörden eine wichtige Vorraussetzung bei Sanierungsvorhaben. Sie spart Zeit, Aufwand, Geld und Ärger.
An einem falsch behandelten Denkmal entstehen sehr schnell neue und meist schlimmere Schäden. Die müssen dann mit größerem Aufwand und höheren Kosten beseitigt werden.

Die Denkmalpfleger der Städtischen Denkmalbehörde können in vielen Fällen durch wertvolle Hinweise auf handwerkliche Verfahren, Erläuterung von Wirkungsweisen der Baumaterialien oder die Kenntnis selten gewordener Handwerksberufe Bauherrschaft, Architekten und Handwerker unterstützen.
Zu speziellen Themen werden die Fachleute des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege gerufen.
In der Bodendenkmalpflege hilft die Stadtarchäologin oder das Westfälische Amt für Bodendenkmalpflege.

Das Ziel jeder Beratung ist die unbürokratische und schnelle Hilfe der Denkmaleigentümer.

Kontakt:

Denkmalschutz und Denkmalpflege allgemein:
Marlies Voss, Telefon 02 51/4 92-61 43, Voss-Marlies@stadt-muenster.de

Denkmalschutz und Denkmalpflege Innenstadt:
Michael Kappel, Telefon 02 51/4 92-61 44, KappelM@stadt-muenster.de

Denkmalschutz und Denkmalpflege Außenstadt:
Mechthild Mennebröcker, Telefon 02 51/4 92-61 45, Mennebroecker@stadt-muenster.de

Bodendenkmalpflege und Archäologie:
Dr. Aurelia Dickers, Telefon 02 51/4 92-61 48, Dickers@stadt-muenster.de


Förderung

Die Pflege der Denkmäler verursacht in jedem Fall Kosten. Oft sind es die gleichen Kosten der Bauunterhaltung, die auf jeden Hauseigentümer irgendwann zukommen.
Doch stellen sich schnell spezielle Fragen ein: Müssen bei einem Dach die neuen Ziegel aus Ton sein, eine bestimmte Form aufweisen oder gar mit Strohdocken verlegt werden? Braucht der Farbanstrich einen speziellen Untergrund oder muss es eine spezielle Farbe sein? Kann ein Sandsteingewände ausgebessert oder muss es durch ein bearbeitetes Stück ersetzt werden?
An einem Denkmal können unerwartete Kosten auftauchen, weil Schäden erst während der Restaurierung sichtbar werden oder Techniken zum Einsatz kommen, die nicht vorhersehbar waren.

Um die betroffenen Eigentümer nicht übermäßig zu belasten, wird ein Teil der Kosten durch Zuschüsse erträglicher gestaltet. Das Land hat bedauerlicherweise die Vergabe von Förderungsmitteln deutlich eingeschränkt. Dennoch werden private denkmalpflegerische Maßnahmen weiterhin aus Haushaltsmitteln der Stadt und des Landes bezuschusst. Für wenige hochrangige Baudenkmäler im kommunalen oder kirchlichen Bereich werden auch noch Denkmalmittel des Landes vergeben. Nicht zuletzt kann das Westfälische Amt für Denkmalpflege Mittel für besondere denkmalpflegerische Aufgaben bereitstellen. Bei diesen Förderprogrammen handelt es sich um Anteilförderungen. Nur Mehrkosten, die durch Auflagen der Denkmalbehörden entstehen, werden zu ca.30-40% bezuschusst.

Eine indirekte Förderung ist die Möglichkeit der Steuerabschreibung im Rahmen der Einkommensteuer. Dabei können alle Kosten, die für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung eines Baudenkmals anfallen, über bestimmte Zeiträume abgeschrieben werden. Vorraussetzung ist, dass es sich um ein Denkmal handelt, die Baumaßnahmen im Einzelnen vor der Ausführung mit den Denkmalbehörden abgestimmt und dann entsprechend ausgeführt wurden. Nach Fertigstellung müssen der Städtischen Denkmalbehörde die Originalbelege der Kosten vorgelegt werden. Über den geprüften Betrag wird nach Beteiligung des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Höhe und Verteilung der Abschreibungssumme legt das Finanzamt fest.

Kontakt:

Birgit Schweizer, Telefon 02 51/4 92-61 29, schweizer@stadt-muenster.de

Barbara Pohlmann, Telefon 02 51/4 92-61 47, PohlmannB@stadt-muenster.de


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