Stadt Münster: Homepage des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

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Das Bebauungsplanverfahren

Das Verfahren für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben.

Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ist wesentlicher Bestandteil dieses formellen Verfahrens.


Frühzeitige Information und Beteiligung - Bürgeranhörung

Das Team Bebauungsplanung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung informiert Sie in einer öffentlichen Veranstaltung frühzeitig über Anlass, Ziele und wesentliche Inhalte der Planung - je nach Planfall auch in Varianten.

Der Bebauungsplan befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Stadium eines Vorentwurfs. Zweck der Anhörung ist die Information und Diskussion über das Planungsvorhaben. Ihre frühzeitigen Anregungen werden in einem Protokoll festgehalten und den politischen Gremien im Rahmen der notwendigen Entscheidungen im weiteren Verfahren mit an die Hand gegeben. Geleitet wird die öffentliche Veranstaltung von der Vorsteherin oder dem Vorsteher Ihrer Bezirksvertretung.

In der örtlichen Presse erfolgt eine öffentliche Einladung zu jeder Bürgeranhörung. Eine Woche vor dem Termin der Informationsveranstaltung können Sie die Planunterlagen bereits im Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt, je nach Planfall ergänzend auch in Ihrer Stadtteilnähe, vorab einsehen.


Aktuelle Bürgeranhörungen

Städtebauliche Entwicklung östlich der Straße Am Schlossgarten behutsam steuern - Bebauungsplan in Vorbereitung

Am Mittwoch, 7. Dezember 2011, fand um 18 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Haus, Hüfferstraße 61 die frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger zu den aktuellen städtebaulichen Planungen für den Bereich östlich der Straße Am Schlossgarten statt. mehr...


Öffentliche Auslegung - Offenlegung

Der förmlich wichtige Schritt für das Einbringen Ihrer Anregungen in die städtischen Planung stellt die so genannte Offenlegung des Bebauungsplans dar. Dies bedeutet, dass der Plan als Planzeichnung samt seiner Begründung und textlichen Festsetzungen, Gutachten und anderer Unterlagen einen Monat lang im Kundenzentrum Planen - Bauen – Umwelt ausliegt. Das Planwerk hat dann das Stadium des Entwurfs erreicht.

Während der Offenlegung haben Sie die Möglichkeit, (fristgerecht!) schriftlich Anregungen oder Kritik zu den Planungsinhalten an die Planungsverwaltung zu adressieren. Über den Eingang Ihrer Anregungen erhalten Sie zeitnah eine Mitteilung.

Das Team Bebauungsplanung prüft nach dem Ende der öffentlichen Auslegung alle eingegangenen schriftlichen Anregungen und bereitet für jeden einzelnen vorgetragenen inhaltlichen Aspekt einen begründeten Entscheidungsvorschlag an die Politik vor. Diese Beschlussvorschläge können eine Berücksichtigung Ihrer vorgetragenen Anregungen zur Planung, eine teilweise Berücksichtigung oder auch eine Nicht-Berücksichtigung vorsehen.

Der Rat der Stadt Münster entscheidet in gleicher Sitzung vor dem abschließenden Beschluss über den Bebauungsplan über alle einzelnen in der Offenlegung vorgebrachten inhaltlichen Kritikpunkte. Hierbei hat er vor allem die öffentlichen Interessen, die mit der Planung verbunden sind, gegenüber den privaten Interessen sachgerecht abwägen.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt erlangt der Bebauungsplan dann Rechtskraft: Er bestimmt als Ortsgesetz verbindlich das Bauen in seinem Geltungsbereich. Über die so getroffenen Entscheidungen des Rates werden Sie mit Bezug zu Ihrer Anregung unmittelbar danach schriftlich informiert.


Aktuelle Offenlegungen

Zurzeit sind keine Bebauungspläne in der Offenlegung


Weitere Bebauungspläne im Verfahren

Hier finden Sie Bürgeranhörungen und Offenlegungen nach Ablauf der förmlichen Auslegungsfristen.
Bitte beachten Sie, dass die hier archivierten Informationen nur das Planverfahren dokumentieren. Anregungen können nicht mehr entgegengenommen werden.

Offenlegung des Entwurfes der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße/Sentruper Straße

Der Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 hat vom 10.10. bis zum 10.11.2011 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden zur Planung Stellungnahmen vorgetragen, die zurzeit von der Fachverwaltung bearbeitet werden. mehr...

Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533 hat vom 10.10. bis zum 10.11.2011 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden zur Planung Stellungnahmen vorgetragen, die zurzeit von der Fachverwaltung bearbeitet werden. mehr...

Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 527 hat vom 14.06. bis zum 14.07.2011 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden zur Planung Stellungnahmen vorgetragen, die zurzeit von der Fachverwaltung bearbeitet werden. mehr...

Offenlegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 hat vom 26.04. bis zum 26.05.2011 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Während dieser Auslegungsfrist wurden zum Plan Stellungnahmen vorgebracht die zurzeit von der Fachverwaltung bearbeitet werden. mehr...


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