Die Bebauungspläne der Stadt Münster können in einer Stadtplananwendung eingesehen werden.
Die in der Anwendung abrufbaren Bebauungspläne sind überwiegend im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht worden und damit rechtsverbindlich. Es werden aber auch Bebauungspläne angezeigt, die noch im Verfahren sind.
Georg Tönnesmann, Telefon 02 51/4 92-61 33, Toennesmann@stadt-muenster.de
Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan der Stadt Münster, der die aktuelle gültige Rechtlage wiedergibt.
Alle Originalpläne der Stadt Münster mit Begründung und Textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt der Stadt Münster bereitgehalten.
Hier können Sie neben einer mündlichen Beratung durch das Team "Planungsrechtliche Beratung - Planungsberatung" auch (gegen Gebühr) sowohl Ausschnitte aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen und dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als auch eine individuelle schriftliche planungsrechtliche Auskunft mit allen planungsrelevanten Festsetzungen erhalten oder zugesandt bekommen.
Der Umgang und das Lesen der mit abstrakten Symbolen und Flächendarstellungen, so genannten Planzeichen, erstellten Bebauungspläne ist mitunter sehr schwierig und kompliziert.
Beispielsweise ist es möglich, dass
Fast immer sind zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes darüber hinaus weitere Gesetze hinzuzuziehen, zum Beispiel die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum Planen - Bauen - Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
Lassen Sie sich deshalb im Zweifel fachkundig beraten: Hilfestellung geben Ihnen neben dem Team "Planungsrechtliche Auskunft – Planungsberatung" auch freie Architektur- oder Stadtplanungsbüros und Rechtsanwaltskanzleien.
Georg Hülk, Telefon 02 51/4 92-61 90, Huelk@stadt-muenster.de