Stadt Münster: Sozialamt

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie zum Beispiel Körperpflege, Anziehen und Essen Hilfe benötigen. Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bei ihrer Pflegekasse (= Krankenkasse). Ist jemand nicht pflegeversichert oder reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus oder ist der Hilfebedarf nicht so hoch, dass die Pflegekasse leisten kann, kommt Hilfe zur Pflege in Betracht.

Die Hilfe zur Pflege soll in erster Linie die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen stärken, also die ambulante Pflege. Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere 

Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre bzw. teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie an folgenden Stellen:

Generelle Informationen

Stadt Münster, Sozialamt
Informationsbüro Pflege
im Gesundheitshaus
Gasselstiege 13, 48159 Münster
Tel. 02 51 / 4 92-50 50
E-Mail: infobuero@stadt-muenster.de

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 10 bis 13 Uhr
Montag 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 15 bis 18 Uhr

Leistungsrechtliche Fragen zur Hilfe zur Pflege

Stadt Münster, Sozialamt, Hafenstraße 8, 48153 Münster

Wer noch keine Ansprechpartnerin oder keinen Ansprechpartner hat, erhält von Brigitte Benneweg (Tel. 02 51/ 4 92-50 90), Gerd Kappel (Tel. 02 51/4 92-59 59) oder Dirk Zurloh (Tel. 02 51/4 92-50 53) die entsprechenden Informationen.