Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist aufgrund des Wohn- und Teilhabegesetzes gesetzlicher Anwalt für die Bewohnerinnen und Bewohner von Betreuungseinrichtungen (beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnheime und gegebenenfalls ambulant betreute Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize).
Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für Angehörige und Beschäftigte der Heime und Einrichtungen.
Die Heimaufsicht hilft zum Beispiel bei folgenden Fragen:
- Wie kann man das Leben im Heim mitgestalten?
- Welche Rechte und Pflichten haben Bewohnerinnen und Bewohner?
- Welche Standards zur baulichen und personellen Ausstattung einers Heimes gibt es?
- Unter welchen Umständen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner fixiert werden?
Vorrangige Aufgabe der Heimaufsicht ist es darauf zu achten, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer Einrichtung erfüllt werden; dazu gehören zum Beispiel die notwendige Personalausstattung, die baulichen Anforderungen, die Qualität der Betreuung sowie die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Dazu sucht die Heimaufsicht die Einrichtungen regelmäßig auf und zwar fast ausnahmslos unangekündigt und nimmt sich der Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern an. Die Heimaufsicht pflegt eine intensive Kooperation mit den Beteiligten. Sie versucht bei Meinungsverschiedenheiten, die nicht im Heim geklärt werden können, Probleme im gemeinsamen Dialog zu lösen.
Stadt Münster, Sozialamt
Heimaufsicht
Hafenstraße 8
48153 Münster
Fax 02 51/4 92-79 16
| Auskunft erteilt | Zimmer | Telefon (02 51) |
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|---|---|---|---|
| Angelika Eusterwiemann | 116 | 4 92-50 67 | Eusterwiemann@stadt-muenster.de |
| Heike Pötter | 117 | 4 92-50 28 | Poetter@stadt-muenster.de |
| Antje Konitzer | 117 | 4 92-50 84 | Konitzer@stadt-muenster.de |
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung