Stadt Münster: Sozialamt

Münster-Pass

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vergrößernDer Münster-Pass

Den Münster-Pass bekommen alle in Münster wohnenden Personen, die folgende Leistungen erhalten: 

Wer laufende Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Münster oder Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt der Stadt Münster bezieht, erhält den Münster-Pass unaufgefordert per Post.
Wer Leistungen neu beantragt, erhält den Münster-Pass vom Sachbearbeiter / von der Sachbearbeiterin ausgehändigt. 
Leistungsberechtigte, die keinen Münster-Pass erhalten haben, bekommen ihn bei Vorlage ihres aktuellen Bewilligungsbescheides im Kundenzentrum Soziales (bei Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz) oder im Kundenzentrum des Jobcenters (bei Leistungen nach dem SGB II) ausgehändigt.

Die Münster-Pässe werden zum 1. September und zum 1. März versandt. Die Gültigkeit der Pässe beträgt sechs Monate.
Bei Verlust des Münster-Passes wird pro Person einmal im Jahr ein Ersatzpass bei Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides ausgestellt.

Ansprechpartnerin für Fragen zum Münster-Pass und Anregungen für neue Angebote:
Karin Pape, Tel. 02 51/4 92-50 38, E-Mail: pape@stadt-muenster.de

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