Das Bildungspaket in Münster
Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die sogenannte Hartz-IV-Reform beschlossen. Bestandteil ist u. a. auch das Bildungspaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Leistungen des Bildungspaketes sind:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Notwendige Lernförderung
- Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren,
- wenn sie in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
- und eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 17 Jahren.
Rechtliche Grundlage für das Bildungs- und Teilhabepaket ist das am Freitag, 25. März 2011, vom Bundespräsidenten unterschriebene Gesetz zur Umsetzung der Hartz-IV-Reform. Wer den Antrag bis Ende Juni eingereicht hat, erhält die Leistungen noch rückwirkend zum 1. Januar. Für die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2011 bereits entstandenen Aufwendungen sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Vordruck für den Antrag
Das für die Beantragung der Leistungen notwendige Formular ist im Sozialamt der Stadt Münster oder im Jobcenter Münster erhältlich.
Dort können Sie den Antrag auch persönlich abgeben: Familien, die Hartz IV beziehen, stellen ihre Anträge im Jobcenter Münster. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich an das Sozialamt der Stadt.
Wir bieten das Antragsformular auch als online ausfüllbares PDF an:
Wer Fragen hat, wendet sich an das Info-Telefon mit der Nummer 02 51/4 92-59 49 oder schreibt eine E-Mail an BildungUndTeilhabe@stadt-muenster.de.