Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- die Versorgung mit Hilfsmitteln
- Hilfen zur Ausbildung und zur Integration in das Arbeitsleben
- die heilpädagogische Frühförderung von Kindern
- bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung
- betreute Wohnangebote.
Leistungen der Eingliederungshilfe werden sowohl vom Sozialamt Münster als auch vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe erbracht.
Welcher Träger für welche Hilfeart zuständig ist, wird hier kurz erläutert.
Im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbstständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern.
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungshilfe für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Das Sozialamt gewährt stationäre Eingliederungshilfe für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet und vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaftsverbandes bekommen haben.
Fragen zur Eingliederungshilfe und den Zuständigkeiten der Träger beantwortet das Sozialamt. Bitte vereinbaren Sie für ein Gespräch einen Termin.
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner im Sozialamt:
Brigitte Benneweg
Hafenstraße 8, 48153 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-50 90
Fax 02 51/ 4 92-79 00
E-Mail: bennewegb@stadt-muenster.de
Gerd Kappel
Hafenstraße 8, 48153 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-59 59
Fax 02 51/ 4 92-79 16
E-Mail: kappelg@stadt-muenster.de