Stadt Münster: Sozialamt

Persönliches Budget

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets.

Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind unter anderem Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln. Statt einer Sachleistung wird monatlich ein festgelegter Geldbetrag bezahlt.

Der individuelle Bedarf kann so passgenauer an die Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch bestimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.

Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung.
Es kann sich auch um ein trägerübergreifendes Persönliches Budget handeln; der/die Betroffene hat bei mehreren Sozialleistungsträgern unterschiedliche Ansprüche, z.B. Anspruch auf Pflegesachleistung gegenüber der Pflegekasse, Anspruch auf weitere Pflegeleistungen gegenüber dem Sozialhilfeträger.
Bei einem trägerübergreifenden Budget wird ein Leistungsträger als Beauftragter für beteiligte andere Leistungsträger tätig.

Grundsätzlich wird das Persönliche Budget nur auf Antrag erbracht. Es besteht aber keine Verpflichtung, diese Leistungsform zu wählen.
Der individuelle Hilfebedarf und der Umfang des persönlichen Budgets wird wie bisher jeweils im Einzelfall festgestellt.

Anspruch auf ein persönliches Budget haben Personen, die

Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner im Sozialamt (Termine nach Vereinbarung):

Brigitte Benneweg
Hafenstraße 8, 48153 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-50 90
Fax 02 51/ 4 92-79 00
E-Mail: bennewegb@stadt-muenster.de 

Gerd Kappel
Hafenstraße 8, 48153 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-59 59
Fax 02 51/ 4 92-79 16
E-Mail: kappelg@stadt-muenster.de