Wirtschaft und berufliche Qualifizierung
Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AIM)
Die Stadt Münster unterstützt mit dem der AIM zur Verfügung gestellten Fond Initiativen des Bundes, des Landes und der EU und initiiert zusätzliche Maßnahmen, die Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie bei der Überwindung und Vermeidung der Arbeitslosigkeit unterstützen. Diese Angebote tragen dazu bei, allen Jugendlichen in Münster die Chance auf eine qualifizierte Berufsausbildung zu geben und fördern die Integration in den Arbeitsmarkt von arbeitslosen Jugendlichen mit und ohne Berufsausbildung. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen und Angebote die Drittmittel von EU, Bund, Land oder sonstige Zuwendungen/ Spenden erhalten und eine Komplementärförderung benötigen. Jährlich werden 10 bis 15 Projekte im Übergang Schule Beruf und weiterführende Maßnahmen gefördert und bis zu 500 Jugendliche erreicht.
Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten sind ein Instrument um die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten, wiederherzustellen und die "soziale Integration" zu fördern. Arbeitsgelegenheiten sind zeitlich befristet und für leistungsgeminderte Erwerbslose gedacht.
Arbeitsgelegenheiten vermitteln Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte sowie Qualifikationen. Sie liefern damit wichtige Hinweise für die passgenaue Förderung und helfen Strategien zur Arbeitsaufnahme zu entwickeln. Die Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Münster sind Baustein einer individuellen Integrationsplanung und sollen im Verbund mit weiteren Integrationsmaßnahmen eine "Brücke" in den ersten Arbeitsmarkt sein. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Förderung der Bereitschaft zur Qualifizierung und Weiterbildung als unverzichtbarer Baustein aktiver Arbeitsmarktpolitik. Arbeitsgelegenheiten tragen außerdem dazu bei, die Qualität sozialer Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche Problemlagen zu mindern.
Die Stadt Münster ist größte Anbieterin von Arbeitsgelegenheiten in Münster. Sie unterstützt und fördert Arbeitslose dabei, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, neue Perspektiven in Richtung Arbeitsmarkt zu entwickeln. Neben der gemeinnützigen und zusätzlichen Tätigkeit erfolgt eine individuelle Beratung und Begleitung, mit dem Ziel, für jeden und jede passgenaue Qualifizierungsangebote und Bewerbungsstrategien zu finden. Vorrangiges Ziel dieser Angebote ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, berufsrelevante Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, um ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diejenigen, die nach ihrem Arbeitsplatzverlust nicht schnell eine Anschlussbeschäftigung finden, verlieren vielfach ihre beruflichen Perspektiven, teilweise ihre sozialen Bezüge und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten. Bei der Stadt Münster erfolgt der Einsatz der Zusatzkräfte unter fachlicher Anleitung und falls erforderlich auch mit pädagogischer Betreuung insbesondere mit Blick auf die Arbeitsplatzsuche und die Unterstützung bei Bewerbungen. Hierzu gehören auch individuell geförderte Qualifizierungsangebote. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit sowohl städtische als auch externe Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote zu nutzen. Zu den meistgenutzten Maßnahmen gehören Bewerbungstrainings, Gabelstaplerscheine, Sprachkurse sowie EDV-Grundkurse.
Es gibt einzelne Stellen bei den Ämtern und einige Projekte, die bei den Ämtern oder der Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AIM) angesiedelt sind. Folgende Projekte werden umgesetzt:
- Mobiles Einsatzteam (MET) Amt für Grünflächen und Umweltschutz
- Fahrradkontrolldienst (Ordnungsamt)
- Busbegleiter (Amt für Schule und Weiterbildung/ AIM in Kooperation mit den Stadtwerken)
- Team Saubere Stadt (TSS) Amt für Schule und Weiterbildung/ AIM)
- Natur- und Umweltschutzprojekt (NST) (Amt für Schule und Weiterbildung/ AIM)
Die organisatorische Anbindung von Projekten an das Amt für Schule und Weiterbildung / AIM wurde gewählt, weil die Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung von größeren Projekten im Rahmen von Zusatzjobs innerhalb der Ämter zu Problemen führen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn vergleichbare Arbeitsfelder ohnehin Pflichtaufgabe der Ämter sind. Hier ist es wichtig, dass eine klare Trennung und neutrale Anbindung erfolgt. Darüber hinaus erfordern Projekte auch eine Anleitung der Zusatzkräfte, die von den Ämtern nicht immer gewährleistet werden kann bzw. nicht mit den regulären Arbeitsabläufen vereinbar ist.
