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Ansprechpartner/innen

Stadthaus 1,
Klemensstraße 10


Schulentwicklungsplanung, Bildungsbericht:
Wolfgang Wimmer
Telefon 02 51/4 92-40 27
Zimmer 984


Berufskollegs:
Thomas Woltering
Telefon 02 51/4 92-40 16
Zimmer 881


Schulstatistik:
Ursula Richard
Telefon 02 51/4 92-40 24
Zimmer 985


Schulstatistik:
Ute Meyering
Telefon 02 51/4 92-40 56
Zimmer 985


IT-Koordination, Umsetzung Medienentwicklung:
Eugen Rickling
Telefon 02 51/4 92-40 36
Zimmer 787


IT-Koordination, Umsetzung Medienentwicklung:
Rolf Hölscher
Telefon 02 51/4 92-40 18
Zimmer 786


Nutzung von Schulräumen:
Birgit Schröder
Telefon 02 51/4 92-40 12
Zimmer 883


Schulbau:
Gerlinde Haase
Telefon 02 51/4 92-40 11
Zimmer 886


Kleine Baumaßnahmen:
Marion Sandknop
Telefon 02 51/4 92-40 14
Zimmer 885


Außerschulische Nutzung der Schulhöfe:
Brigitte Decker
Telefon 02 51/4 92-40 19
Zimmer 883


Schulmöbel:
Olaf Fabian
Telefon 02 51/4 92-4037
Zimmer 889


Lehrmittel:
Achim Schreiber
Telefon 02 51/4 92-40 21
Zimmer 884


Planung Bau Ausstattung

Inhaltsübersicht:


In Münster gibt es 88 städtische Schulen mit fast 100 Schulstandorten. Planung, Bau und Ausstattung sind laut Schulgesetz Teile der klassischen Schulträgeraufgaben einer Kommune. Angefangen von der Schulentwicklungsplanung bis hin zur Ausstattung eines naturwissenschaftlichen Fachraumes umfassen diese alle Bereiche von Schulgebäude, Schulaußenanlagen, Mobiliar, Lehrmittel, IT-Technik etc. und das für alle Schulformen.

Dass Schulen neu gebaut werden, ist heute nicht mehr die Regel. Als Schulträgerin übernehmen wir Verantwortung für die zeitgemäße Entwicklung unserer Schulen. In Zeiten des demografischen Wandels engagieren wir uns dafür, dass Schulen sich öffnen und zu sozialen Lern- und Lebensräumen im Quartier werden. So sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Grund- und Förderschulen in offene Ganztagsschulen mit viel Kreativität kindgerecht umgewandelt worden. Notwendige Umbauten sind mit viel Einfallsreichtum umgesetzt worden, um kindgerechte Betreuungsbereiche zu schaffen.

Außerdem sind wir direkter Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei der Schulraumvergabe an außerschulische Nutzer und der Übernahme des Eigenanteils bei Lernmitteln.

Schulentwicklungsplanung

Eine Stadt entwickelt sich weiter – und mit ihr die Schulen.
Wie Schulen sich verändern können und müssen, welche neuen Wege sie gehen, das hängt nicht nur von Schüler/innen-Zahlen ab, sondern auch vom gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel. Ein wesentlicher Aspekt wird mittelfristig der demografische Wandel sein. Neben den Veränderungen bei den Altersgruppen sind dabei auch unterschiedliche Entwicklungen in den Stadtteilen zu berücksichtigen.

Die Schulentwicklungsplanung soll dazu beitragen, ein gleichmäßiges und alle Schulformen umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot zu sichern. Sie ist auch Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren zur Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen.

Statistik

In jedem Jahr werden zum 15. Oktober durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen die Amtlichen Schuldaten erhoben. Das Amt für Schule und Weiterbildung wertet die von den Schulen zur Verfügung gestellten Daten aus und veröffentlicht eine Zusammenfassung der Schülerdaten in der Schulstatistik.
Die  Schulstatistik beinhaltet Informationen zu sämtlichen Schulformen nahezu aller Träger in Münster. Insbesondere enthält sie Angaben zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Klassen der einzelnen Jahrgänge an den Münsteraner Schulen.

Medienentwicklungsplanung

Im Jahr 2002 hat das Amt für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit der citeq, dem städtischen IT-Dienstleister, den Medienentwicklungsplan für die städtischen Schulen erstellt.

Der Plan beschreibt die Neukonzeption der IT-Infrastruktur hinsichtlich Ausstattung und Betreuung. Die Rahmenbedingungen sehen eine Infrastruktur vor, die leistungsfähig, beständig verfügbar, zukunftssicher und zudem dauerhaft finanzierbar ist. Dabei wurde dem Aspekt der Verknüpfung von Pädagogik und Technik in besonderer Weise Rechnung getragen.
Im Einzelnen sieht der Plan den Aufbau von Gebäudenetzen, die breitbandige Leitungsanbindung an das Internet; die Installation von Hardware sowie die Wartung und Betreuung durch die citeq vor.

Schulbau / Kleine Baumaßnahmen

Schule ist nicht statisch – Schülerzahlen verändern sich, neue pädagogische Anforderungen und Raumprogramme erfordern bauliche Lösungen, Konzepte wie Ganztagsbetreuung sind gemeinsam mit den Schulen auch räumlich umzusetzen. Das Aufgabenspektrum reicht dabei von Kleinen Baumaßnahmen durch Umbau im Bestand bis hin zu Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Wir bereiten in Abstimmung mit den Schulen die notwendigen entscheidungsrelevanten Daten auf, um die politischen und finanziellen Zusagen für die Umsetzung zu erhalten.
Für die konkrete bauliche Umsetzung ist das Amt für Gebäudemanagement als Kooperationspartner in enger Abstimmung mit den Schulen und uns verantwortlich.

Schulhofgestaltung

Gerade für die jüngeren Kinder ist der Schulhof mit seinen Außenflächen in der Pause ein wichtiger Ort, um sich spielerisch für die nächsten Unterrichtsstunden zu entspannen oder auch auszutoben. Gemeinsam mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz suchen wir vor Ort nach Lösungen, die einen hohen „Spielwert“ für möglichst viele Kinder haben.

Schulmöbel

Stühle, Tische, Tafel sind sicherlich die wichtigsten Elemente für den Unterrichtsraum. Darüber hinaus ist aber für den modernen Unterricht weiteres Mobiliar wichtig. Wir übernehmen zentral für alle städtischen Schulen die Beschaffung der Möbel. Dabei wird natürlich in Abstimmung mit den Schulen die Körpergröße der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

Lehrmittel

Die Beschaffung von Lehrmitteln für Schulen durch das Amt für Schule und Weiterbildung kann verschiedene Gründe haben. Neben der klassischen Form – Neubau von Fachräumen als Beispiel – stand in den letzten Jahren die Ausstattung von Offenen Ganztagsschulen im Vordergrund. Auch für den integrativen Unterricht bedarf es spezieller Unterrichtsmaterialien.

Nutzung von Schulräumen

Schulräume (Schulhöfe, Klassenräume, Fachräume, Aulen) können einmalig oder dauerhaft (jeweils bis zum Ende eines Schuljahres) auch außerschulisch genutzt werden.
Für private Feiern (z. B. Familienfeiern, Geschäftsfeiern, Geburtstage) werden Räume und Einrichtungen allerdings nicht zur Verfügung gestellt.

Die Räume werden im Regelfall kostenpflichtig und in wenigen Ausnahmen kostenlos bereitgestellt.

Kostenlos sind Veranstaltungen, bei denen es sich um eine Benefizveranstaltung handelt (Veranstaltung, die zur Sammlung von Spenden an Dritte für einen wohltätigen Zweck durchgeführt wird) oder wenn die Veranstaltungen im öffentlichen Interesse liegen und deren Teilnahme kostenfrei ist, z. B. bei Veranstaltungen

  • von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
  • von Musikschulen e. V.
  • von anerkannten Einrichtungen nach dem Weiterbildungsgesetz.

Alle übrigen Veranstaltungen sind kostenpflichtig (z. B. Betriebsversammlungen, kommerzielle Veranstaltungen).
Die Höhe des Entgelts hängt von den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, der Dauer der Veranstaltung, der Benutzung von Ausstattungsgegenständen und von den zusätzlich entstandenen  Personal- und / oder Sonderreinigungskosten ab.

Wenn Sie Schulräume nutzen wollen, richten Sie bitte einen formlosen, schriftlichen Antrag an das Amt für Schule und Weiterbildung mit folgenden Angaben:

  • Veranstalter
  • Art der Veranstaltung
  • Datum
  • Uhrzeit
  • voraussichtliche Dauer
  • Schule
  • Teilnehmerzahl
  • Eintrittsgeld
  • Besonderheiten (z.B. Musikaufbauten, Dekoration,...)
  • Notwendigkeit und Dauer von Vor- und Nachbereitungszeiten

Einzelheiten zu den Kosten finden Sie in der "Vergabe- und Entgeltordnung"

Nutzung der Schulhöfe

Außerhalb des Schulbetriebes stehen die Schulgelände unter bestimmten Voraussetzungen Kindern und Jugendlichen zum Spielen zur Verfügung.

Nutzung von Turnhallen

Die Nutzung von Turnhallen, Gymnastikhallen oder Sportanlagen wird über das Sportamt der Stadt Münster koordiniert.

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