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Ansprechpartner/innen

Stadthaus 1,
Klemensstraße 10


Besetzung von Schulleitungsstellen, Personal und Schülerangelegenheiten, Aufnahmeverfahren weiterführende Schule:
Sigrid Pusch
Telefon 02 51/4 92-40 51
Zimmer 686


Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Berichtswesen, Kompetenzteam Münster:
Winfried Engbert
Telefon 02 51/4 92-40 54
Zimmer 681


Koordination Schule-Jugendhilfe, Fachberatung und Personalbetreuung pädagogisches Personal:
Heike Epping-Hellrung
Telefon 02 51/4 92-40 73
Zimmer 986


Personalangelegenheiten für Grundschulen:
Herbert Franke
Telefon 02 51/4 92-40 52
Zimmer 682a


Personalangelegenheiten der Schulhausmeister/innen und Hilfskräfte:
Jasmin Friedrich
Telefon 02 51/4 92-40 57
Zimmer 680


Personalangelegenheiten Schulsekretär/innen:
Lutz Peppenhorst
Telefon 02 51/4 92-40 58
Zimmer 680


Personalangelegenheiten für Grundschulen, Hausunterricht:
Gerda Riddermann
Telefon 02 51/4 92-40 53
Zimmer 682


Personal an Schulen

Inhaltsübersicht:


Jede Schule hat eine komplexe Struktur. Je differenzierter und individueller die Angebote der Schulen werden, umso vielfältiger werden ihre Fragen. Wir setzen qualifiziertes Personal ein und beraten Schulen bei juristischen, technischen und administrativen Fragen – damit der Weiterentwicklung innovativer Schulprofile nichts im Wege steht.
Die Schulleitungen und Lehrkräfte sind Bedienstete des Landes. Für das städtische Personal an Schulen, die Schulsekretärinnen, Hausmeister, (freien) Mitarbeiter/innen im Ganztag, in Integrationsmaßnahmen und Kooperationsprojekte ist das Amt für Schule und Weiterbildung verantwortlich.

Personal - und Schülerangelegenheiten

Im Amt für Schule und Weiterbildung und im Schulamt für die Stadt Münster (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde) sind Mitarbeiter/innen für die Angelegenheiten des Personals und der Schüler/innen zuständig.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei Fragen zu

  • Förder- und Betreuungsangeboten an städt. Schulen / Offenen Ganztagsschulen (Elternbeiträge, Zuschüsse zu Verpflegungskosten)
  • Schülerangelegenheiten (Einschulung, Aufnahme in Förderschulen, Schulpflicht)
  • Gewährung von Schülerfahrkosten
  • Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschulen
  • Einsatz des städt. Personals
  • Betreuung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Die Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen finden Sie in der Mitarbeiter-Datenbank.

Schulsekretär/innen

Einsatzbereiche

Für die Aufgaben in den Schulsekretariaten der städtischen Schulen beschäftigt die Stadt Münster eine Vielzahl von Schulsekretärinnen. Je nach Größe der Schule (abhängig von der jeweiligen Schülerzahl) und des Schultyps (Grund- Haupt- Förder- Realschulen, Gymnasien und Berufskollegs) wird der Schule ein Stundenkontingent für die Tätigkeiten der Sekretärin zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grunde sind in allen Sekretariaten der Gymnasien und Berufskollegs mehrere Schulsekretärinnen tätig.
Sie untersteht der dienstlichen Aufsicht der jeweiligen Schulleitung und des Amtes für Schule und
Weiterbildung.

Hausmeister/innen

Einsatzbereiche

Für die Betreuung der Schulgrundstücke und Schulgebäude beschäftigt die Stadt Münster eine Vielzahl von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Vielen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird von der Stadt Münster eine Dienstwohnung auf dem Schulgrundstück zur Verfügung gestellt. Sie/ er untersteht der dienstlichen Aufsicht der jeweiligen Schulleitung und des Amtes für Schule und Weiterbildung und der fachlichen Aufsicht des Amtes für Immobilienmanagement.

Erzieher/innen

Einsatzbereiche

An den Schulen der Stadt Münster sind Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt:

  • im gemeinsamen Unterricht mit behinderten und nichtbehinderten Kindern (integrativer Unterricht)
  • in offenen Ganztagsschulen
  • in Ganztagsschulen in Angebotsform (Grund- und Förderschulen)

Berufsanerkennungsjahr im Bereich Sozialpädagogik

An verschiedenen Grundschulen in Münster sind vom Land Nordrhein-Westfalen Stellen eingerichtet, an denen sozialpädagogische Fachkräfte gesucht werden, die ihr Studium beendet haben und zum Abschluss der Ausbildung ein Anerkennungsjahr benötigen.

Einstellungstermin ist in der Regel der 01.08. eines Jahres. Es handelt sich um eine befristete Beschäftigung im Umfang von einem Jahr ohne Übernahmemöglichkeit. Das Beschäftigungsverhältnis bestimmt sich nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14.08.1969 in seiner jeweiligen Fassung soweit es sich aus § 19 des Gesetzes ergibt, sowie nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen / Praktikanten (TV-Prakt) vom 22.03.1991 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden, davon entfallen 28 Stunden auf die Arbeit mit Kindern, die übrigen 11,5 Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung dieser Arbeit. Der Einsatz erfolgt in der Schuleingangsphase.

Die Stelle umfasst alle Arbeitsbereiche von sozialpädagogischer Betreuung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung ihres sozialen Umfeldes.  Eine Jahrespraktikantin / ein Jahrespraktikant im Anerkennungsjahr wird durch eine sozialpädagogische Fachkraft der Schule fachlich angeleitet.

Pädagogische Mitarbeiter/innen als geringfügig Beschäftigte

Einsatzbereiche

An allen städtischen Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen mit ganztägigen Förder- und Betreuungsangeboten werden pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für die Betreuung von Schulkindern eingesetzt.

Arbeitsverhältnis

Bei der geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um befristete "Mini-Jobs" auf 400,00 € - Basis. Die Auswahl dieses Personals wird von den Schulen direkt getroffen. Interessierte wenden sich direkt an die Schulen. Die Arbeitsverträge werden über das Amt für Schule und Weiterbildung mit der Stadt Münster abgeschlossen.

Freie Mitarbeiter/innen / Honorarkräfte

Einsatzbereiche

Vornehmlich an den offenen Ganztagsschulen werden im Rahmen von Projekten am Nachmittag Honorarkräfte eingesetzt. Die so genannten freien Mitarbeiter/innen unterscheiden sich in folgenden Punkten von den geringfügig Beschäftigten:

Arbeitsverhältnis

Für freie Mitarbeiter/innen gilt im Prinzip, dass sie ihre Tätigkeiten eigenverantwortlich und grundsätzlich bei eigener Zeit- und Arbeitseinteilung wahrnehmen können. Welche Aufgabe die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat, muss im Vorfeld geklärt und vereinbart werden (z. B. Einstudieren eines Theaterstückes), ebenfalls müssen die Arbeitstage/-zeiten im Honorarvertrag festgeschrieben werden.
Es ist nicht möglich, gleichzeitig als geringfügig Beschäftigte/r und als freie/r Mitarbeiter/in an den offenen Ganztagsschulen tätig zu sein.

Schulleitungen und Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sind Landesbedienstete. D.h. sie sind nicht bei der Stadt Münster, sondern beim Land NRW beschäftigt. Entsprechend sind die Einstellungs- und Personalangelegenheiten beim Land angesiedelt.

Festeinstellung

Zuständig für die unbefristete Einstellung von Lehrkräften aller Schulformen ist das Lehrereinstellungsbüro bei der Bezirksregierung Münster.

Befristete Einstellung

Unterrichtsausfälle aufgrund von Mutterschutz und Elternzeiten werden durch Einstellungen von Vertretungskräften aufgefangen. Lehrkräfte werden dafür mit befristeten Arbeitsverträgen an den entsprechenden Schulen eingesetzt.
Das Schulamt für die Stadt Münster führt eine eigene Bewerberkartei für Vertretungsstellen an Grundschulen. Vertretungsstellen an Gymnasien, Haupt-, Förder- und Realschulen werden im Internet veröffentlicht (Link siehe unten) und durch die Bezirksregierung Münster besetzt.
Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung können sich jederzeit mit dem für sie bereitgestellten Bewerbungsformular bewerben. Sobald das Bewerbungsformular vorliegt, werden Sie in die Bewerberkartei aufgenommen.
Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappe und fügen keine Nachweise bei.
Sollte es zu einem Einstellungsangebot kommen, werden wir die einstellungsrelevanten Nachweise von Ihnen anfordern.

Vertretungsreserve Primarstufe

Informationen zur schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern finden Sie im Einstellungsprogramm LEO:

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