Gymnasium: Informationen zur Online-Anmeldung
www.schueleranmeldung.de
Online anmelden zur Sekundarstufe II
- Direkt zur Online-Anmeldung: www.schueleranmeldung.de
Inhaltsübersicht:
- In die Zukunft einchecken – jetzt online
- Die Anmeldung in 4 Schritten
- Berufsschulpflicht nachweisen – online
- Hier erhalten Sie Unterstützung
In die Zukunft einchecken – jetzt online
Mit "Schüler Online" können sich alle Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2012/2013 zentral über das Internet anmelden, wenn sie in Münster die Sekundarstufe II an einem Gymnasium besuchen wollen und dazu die Schule wechseln.
Doch "Schüler Online" ist mehr als ein zentrales Anmeldesystem. Mit einem aktuellen Überblick über das Bildungsangebot der Gymnasien und Berufskollegs ist es eine ideale Quelle für alle, die Informationen und Entscheidungshilfen für ihren Bildungsweg suchen.
"Schüler Online" hat viele Vorteile – und ist sicher in Sachen Datenschutz.
Der Stand der eigenen Anmeldung jederzeit online abrufbar
Übrigens:
- Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch persönlich bei der Schule anmelden.
-
Einige wenige Schulen sind unter "Schüler Online" nicht zu finden. Welche Schulen das sind, zeigt die folgende Liste: www4.citeq.de/berufskollegs/ohneonline.pdf
Mehr zu Angeboten und Anmeldemodalitäten finden sich auf den jeweiligen Homepages sowie direkt bei den Schulen. - Den Ablauf des Anmeldeverfahrens verdeutlicht das Schaubild:
Von der Anmeldung bis zur Aufnahme (90 kB)
So einfach? So einfach!
Die Anmeldung in 4 Schritten
Schritt Nummer 1: Log-in: Willkommen
Ein halbes Jahr vor dem Abschluss der Klasse 10 erhalten Sie von Ihrer Schule ein eigenes und geheimes Passwort (z. B. F5A936). Mit diesem Passwort und Ihrem Vor- und Nachnamen können Sie sich bei „Schüler Online" einloggen. Macht Ihre Schule bei „Schüler Online" nicht mit, können Sie sich auch einfach nur mit Ihrem Namen, Vornamen und Geburtsdatum anmelden. Sie bekommen sofort ein Passwort ausgegeben.
Übrigens: Als Infoquelle können Sie „Schüler Online" ohne Passwort nutzen, wann immer Sie wollen.
Schritt Nummer 2: Bitte einchecken!
Sie können sich an jedem Computer mit Internetzugang anmelden. An Ihrer Schule werden Ihre Lehrkräfte Sie dabei begleiten. Achten Sie auf die Anmeldefrist: 10.02. - 27.02.2012.
"Umbuchen"
Entscheiden Sie sich nach der Anmeldung doch für eine andere Schule oder eine Ausbildung, löschen Sie Ihre alte Online-Anmeldung bitte (innerhalb der Anmeldefrist). Oder informieren Sie die Schule, von der Sie sich abmelden wollen. Womöglich wartet ein anderer Jugendlicher genau auf diesen Platz.
Schritt Nummer 3: Klicken, drucken, los
„Schüler Online" zeigt Ihnen die Schulen an, die Sie mit Ihrem voraussichtlichen Schulabschluss wählen können. Außerdem bekommen Sie den Hinweis, welche zusätzlichen Unterlagen Sie bei der ausgewählten Schule einreichen müssen, z. B. die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldebestätigung, einen Lebenslauf, ein Passfoto. Diese Unterlagen sollten Sie schnellstmöglich und vollständig dort abgeben oder per Post schicken.
Schritt Nummer 4: Hat es geklappt?
Den Stand Ihrer Anmeldung können Sie mit „Schüler Online“ jederzeit abfragen. Einige Schulen informieren bis Ende März auch per Post über ihre Entscheidung.
Nicht geklappt?
Sie haben noch Chancen,
- einen der noch freien Platz zu bekommen.
Nach Abschluss der ersten Anmelderunde stellen die Schulen freie Plätze wieder bei „Schüler Online" ein. Also: Ab Anfang April reinschauen! Letztlich tut sich da bis zum Beginn des neuen Schuljahres immer noch was.
Die Anmeldung läuft dann wie beschrieben. - sich beraten zu lassen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Schule und/oder erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Bildungsweg. - über die Warteliste nachzurücken.
Ob Sie drauf stehen, erfahren Sie bei „Schüler Online", wie gut Ihre Nachrück-Chancen sind, direkt bei der Schule.
Berufsschulpflicht nachweisen – online
Nach der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht. Davon sind Sie betroffen, wenn Sie
- die Schule nach dem Schuljahr 2011/2012 verlassen und nach dem 01. August 1994 geboren sind
- oder eine Berufsausbildung beginnen, bevor Sie 21 Jahre alt sind.
Mit dem Besuch eines Berufskollegs und der Oberstufe erfüllen Sie diese Berufsschulpflicht. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, dies zu tun (z. B. Besuch einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heilberufe, Freiwilliges soziales Jahr, Zivildienst).
In jedem Fall müssen Sie vor den Sommerferien 2012 anzeigen, dass Sie Ihrer Berufsschulpflicht nachkommen. Haben Sie sich über „Schüler Online“ an einer Schule angemeldet, ist das damit bereits erledigt.
Haben Sie sich ohne „Schüler Online“ an einer Schule angemeldet, müssen Sie nochmals aktiv werden: Loggen Sie sich bei "Schüler Online" ein und beantworten Sie dort die
"Fragen zur Berufsschulpflicht". Ihre jetzige Schule wird Sie dabei unterstützen.
Mehr zum Thema Berufsschulpflicht finden Sie im Netz beispielsweise unter:
- Informationen zur Berufsschulpflicht im Schuljahr 2012/2013
-
www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten
(Stichwort: Fragen und Antworten zum Unterricht -> Schulpflicht)
Hier erhalten Sie Unterstützung
- Fragen zum Umgang mit „Schüler Online“/Technische Probleme:
Ansprechperson ist Ihre Klassenlehrerin oder Ihr Klassenlehrer - Fragen zur Berufs- und Studienberatung:
Berufsberatung der Agentur für Arbeit , Telefon: 0 18 01/555 111
http://www.arbeitsagentur.de/
