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Ansprechpartnerinnen

Die Anmeldung zum Gymnasium erfolgt direkt an der Schule. Weiter führende Fragen beantwortet auch das Amt für Schule und Weiterbildung.

 

Stadthaus 1,
Klemensstraße 10


Bildungsberatung (Schullaufbahn), Infoservice:
Monika Spöhle
Telefon 02 51/4 92-40 76
Zimmer 780


Besetzung von Schulleitungsstellen, Personal und Schülerangelegenheiten, Aufnahmeverfahren weiterführende Schule:
Sigrid Pusch
Telefon 02 51/4 92-40 51
Zimmer 686


Gymnasium

Inhaltsübersicht:


In Münster gibt es 14 Gymnasien, davon sind drei in privater Trägerschaft.
Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10; im verkürzten Bildungsgang: Klasse 5 bis 9)  und die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 bis 13; im verkürzten Bildungsgang: Jahrgangsstufe 10 bis 12).

Anmeldung zur Sekundarstufe I (Sek. I)

Bei der Anmeldung an einem Gymnasium können sich die Eltern grundsätzlich frei für eine Schule in Münster entscheiden. Ob eine Aufnahme erfolgen kann, hängt davon ab, ob genügend Plätze vorhanden sind. Die Anmeldungen sind jeweils im Frühjahr vor Beginn des neuen Schuljahres.
Die Schulen führen jeweils vor den Anmeldeterminen Info-Tage für interessierte Eltern durch.

Anmeldung zur Sekundarstufe II (Sek. II)

Schülerinnen und Schüler, die für die Sekundarstufe II eines Gymnasiums die Schule wechseln, können sich auch online anmelden.

Schulwechsel

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit: die Erprobungsstufe. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums.

Schulabschlüsse

Am Gymnasium können bis zur Klasse 10 alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

Nach erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe sowie bestandener Abiturprüfung haben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife erworben, die Voraussetzung zum Besuch einer Hochschule. In der gymnasialen Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Kinder, die seit dem Schuljahr 2006/2007 die 5. Klasse eines Gymnasiums besuchen, machen ihr Abitur nach 12 Schuljahren und nicht mehr wie früher nach 13 Jahren.

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