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Ansprechpartnerinnen

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Grundschule.
Weiter führende Fragen beantwortet das Amt für Schule und Weiterbildung.

Stadthaus 1,
Klemensstraße 10


Schulpflichtüberwachung, herkunftssprachlicher Unterricht, allg. Schülerangelegenheiten:
Petra Zimmermann
Telefon 02 51/4 92-40 69
Zimmer 683


Anmeldeverfahren für Grundschulen, Förderschulen, Sonderpädagogische Förderung:
Monika Schäfer
Telefon 02 51/4 92-40 17
Zimmer 683a


Bildungsberatung (Schullaufbahn), Infoservice:
Monika Spöhle
Telefon 02 51/4 92-40 76
Zimmer 780


Besetzung von Schulleitungsstellen, Personal und Schülerangelegenheiten, Aufnahmeverfahren weiterführende Schule:
Sigrid Pusch
Telefon 02 51/4 92-40 51
Zimmer 686


Bildungsberatung International, Sprachförderung, Sprachstandsfestellung:
Christine Czepok
Telefon 02 51/4 92-40 42
Zimmer 784


Schulpsychologische Beratungsstelle

Klosterstraße 33
48143 Münster
Sekretariat
Tel. 02 51/4 92-40 81
schulpsy@stadt-muenster.de

Grundschule

Inhaltsübersicht:


In der Stadt Münster gibt es evangelische, katholische und Gemeinschaftsgrundschulen in städtischer Trägerschaft. Die meisten Grundschulen und Förderschulen sind (offene) Ganztagsschulen. Daneben gibt es Schulen in freier Trägerschaft: die Montessorischule, die niederländische Hugo de Groot-Schule, die Internationale Schule und die Waldorfschule.

  • Eine Übersicht über alle Grundschulen in Münster finden Sie in der Schuldatenbank.

Übergang Kindergarten - Schule

Beim Übergang in die Grundschule beraten Sie die Kindergärten, die Kindertagesstätten und die Grundschulen.
Auch im Amt für Schule und Weiterbildung werden Ihre Fragen beantwortet.

  • Informationen für Eltern, deren Kinder eingeschult werden, gibt es regelmäßig im Rahmen der Veranstaltung "Mein Kind kommt in die Schule" in der Schulpsychologischen Beratungsstelle.
  • Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben, wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter im Gesundheitsamt.

Sprachförderung

Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung (Vierjährige)
Für das Land NRW hat die frühe Sprachförderung einen hohen Stellenwert. Daher hat das Land NRW eine neue Methode zur frühzeitigen Überprüfung der Sprachentwicklung eingeführt. An einem wissenschaftlich entwickelten Sprachtest nehmen im Frühjahr eines jeden Jahres alle Kinder teil, auch diejenigen, die in sprachtherapeutischer oder logopädischer Behandlung sind, und zwei Jahre vor der Einschulung stehen. 
In Kooperation mit den Grundschulen in Münster, der Schulaufsicht und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien führt das Amt für Schule und Weiterbildung Sprachkompetenztests durch.
Die Feststellung der Sprachkompetenz erfolgt in zwei Stufen. Mit den Testinstrumenten "Besuch im Zoo" und "Besuch im Pfiffikushaus" wird die Sprachfähigkeit eines Kindes überprüft. Für Kinder, deren Sprachentwicklung aus pädagogischer Sicht offensichtlich altersgemäß ist, ist das Verfahren mit der ersten Stufe beendet.
Wenn keine eindeutigen Aussagen getroffen werden konnten, wird der Sprachstand in Deutsch in einer Einzelüberprüfung, der so genannten zweiten Stufe des Verfahrens, festgestellt. Wird am Ende eine Sprachförderung empfohlen, so muss das Kind regelmäßig in der Kindertageseinrichtung gefördert werden. Die Teilnahme an diesem Sprachtest ist verpflichtend, denn nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich allen Kindern, die für ihre Sprachentwicklung zusätzliche pädagogische Unterstützung benötigen, auch geholfen werden kann.

Sprachstandsfeststellung 2012
In diesem Jahr werden Kinder, die im Zeitraum 01.10.2007 - 30.09.2008 geboren sind, auf ihren Sprachstand hin getestet. 

Erste Stufe:

Das so genannte Gruppenscreening, wird vom 26.03. – 04.05.2012 durchgeführt. Wie in den Jahren zuvor findet die Feststellung des Sprachstandes in den Kindertageseinrichtungen statt. Die Lehrerinnen, Lehrer und sozialpädagogische Fachkräfte der Grundschulen schätzen gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern die Sprachfähigkeit von ca. 2.100 Kindern in Münster ein.

Zweite Stufe:
Vom 30.05. - 29.06.2012 wird die 2. Stufe der Sprachstandsfeststellung für Kinder zwei Jahre vor der Einschulung  durchgeführt. Mit dem Testinstrument "Besuch im Pfiffikushaus" überprüft eine vom Amt für Schule und Weiterbildung beauftragte Grundschullehrkraft oder sozialpädagogische Fachkraft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht.

Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung zur Grundschule
Die Feststellung der Sprachfähigkeit der Schulanfänger liegt nach § 36.Abs. 3 Schulgesetz in der Verantwortung der Schule.
Wird bei der Schulanmeldung im Gespräch mit dem Kind deutlich, dass die Sprachkenntnisse für den Schulstart nicht ausreichend sind, wird das Kind zum Sprachtest eingeladen.
Getestet werden auch Kinder, die an der Sprachstandfeststellung "Delfin 4" nicht teilgenommen haben.

Aktuelle Informationen des Schulministeriums NRW

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30.September eines Jahres sechs Jahre alt werden, am 01.August desselben Jahres (§ 35 Schulgesetz NW - SchulG NW).

Die nach §§ 34 ff SchulG NW bestehende Schulpflicht wird von der Stadt Münster überwacht. Schulpflichtverletzungen werden von den Schulen gemeldet und ordnungsrechtlich verfolgt.

Schulreife
Die Schulfähigkeit wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung festgestellt. Über die Termine informiert die Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben.

Vorzeitige Einschulung
Soll ein Kind vorzeitig, also vor seinem 6. Geburtstag eingeschult werden, stellen die Eltern bei der Schule einen Antrag. Für die Anmeldung gibt es keine Fristen. Die Kinder werden schulpflichtig, sobald sie an der Schule angemeldet sind.

Zurückstellung vom Schulbesuch
Schulpflichtige Kinder werden nur in Ausnahmefällen und bei erheblichen gesundheitlichen Bedenken vom Schulbesuch zurückgestellt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung des schulärztlichen Gesundheitsdienstes. Die Klassen 1 und 2 der Grundschulen werden als Schuleingangsphase geführt. Je nach persönlichem Lerntempo kann ein Kind ein, zwei oder auch drei Jahre in der Eingangsphase bleiben.

Schulwahl

Ab dem Schuljahr 2008/ 2009 wurden die Schulbezirke per Gesetz aufgehoben. Eltern können ihr Kind in jeder Grundschule in der Stadt Münster anmelden.
Daneben können die Eltern ihre Kinder an der freien Waldorfschule, der Montessorischule, der niederländischen Hugo de Groot-Schule oder der Interntionalen Schule anmelden.

  • Eine Übersicht über alle Grundschulen in Münster finden Sie in der Schuldatenbank.

Schulanmeldung

Die Anmeldung an den Grundschulen findet immer im Oktober / November des Jahres vor der Einschulung statt. Das Amt für Schule und Weiterbildung informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder per Brief über die Anmeldetermine.

Die Grundschulen veranstalten für interessierte Eltern Tage der Offenen Tür. Die Termine geben die Kindergärten und Tagesstätten und das Amt für Schule und Weiterbildung auf der Startseite dieser Homepage jeweils aktuell bekannt. Das Kind kann immer nur an einer Grundschule angemeldet werden.

Der Rat der Stadt Münster hat für jede Grundschule festgelegt, wie viele Eingangsklassen mit maximal 30 Schüler/innen je Klasse an der jeweiligen Schule gebildet werden dürfen. Für den Fall, dass mehr Schulanfänger an einer Grundschule angemeldet werden, als aufgenommen werden können, werden von den Schulleitungen nach bestimmten Kriterien die Aufnahmeentscheidungen getroffen. Sollte Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Grundschule nicht aufgenommen werden können, werden Sie von der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, informiert und beraten.

Auf Antrag können auch jüngere Kinder eingeschult werden. Informationen dazu finden Sie oben unter: Schulpflicht - Vorzeitige Einschulung.

Zum Schulbeginn werden in den ersten Klassen Schulwegpläne mit Infos zu Ampeln, Lotsen und Zebrastreifen verteilt. Die Verkehrsinfos ermöglichen es den Eltern, gemeinsam mit den Kindern den sicheren Schulweg zu finden und zu üben. Diese Schulwegpläne (Sicherheit für i-Dötze) sind auch als PDF-Dateien verfügbar.

Übergang in weiterführende Schulen

Nach Ende der Grundschulzeit (Klasse 1-4) beginnt die Schulpflicht der Sekundarstufe I. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für eine Schulform - Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule oder Gymnasium. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Das heißt, die Eltern melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule sowie ein Anmeldeformular, das die Grundschulen mit den Halbjahreszeugnissen ausgeben, vorzulegen. Sofern das Kind eine Grundschule außerhalb der Stadt Münster besucht und an einer weiterführenden Schule in Münster angemeldet werden soll, erhalten Sie das Anmeldeformular im Sekretariat der neuen Schule.

Aktuelle Informationen zum Schulwechsel 2012 in die Sekundarstufe I

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