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Ansprechpartner/innen

Stadthaus 1,
Klemensstraße 10


Anmeldeverfahren für Grundschulen, Förderschulen, Sonderpädagogische Förderung:
Monika Schäfer
Telefon 02 51/4 92-40 17
Zimmer 683a


Schulaufsicht für die Förderschulen:
Gerlinde Bieker
Telefon 02 51/4 92-40 06
Zimmer 666


Förderschule

Inhaltsübersicht:


In Münster gibt es städtische Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, eine bischöfliche Förderschule sowie die Förderschulen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Manche Schülerinnen und Schüler benötigen eine sonderpädagogische Förderung. Diese kann an unterschiedlichen Orten („Förderort“) und mit bestimmten Schwerpunkten („Förderschwerpunkt“) stattfinden. Förderorte können sein:

  • Förderschulen
  • Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule
  • Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I
  • Eine Übersicht über alle Förderschulen finden Sie in der Schuldatenbank.

Anmeldung

Über den Besuch einer Förderschule oder einen anderen Förderort wird in einem mehrstufigen Verfahren (AOSF-Verfahren) durch die Schulaufsicht entschieden. Die Schulen informieren Sie darüber.
Eltern von Erstklässlern melden ihr Kind zunächst an einer der zuständigen Grundschulen an. Dann wird ein sonderpädagogisches Gutachten mit einer Empfehlung für einen geeigneten Förderort erstellt.

Schulwechsel

Soll ein Kind in eine Förderschule oder von der Förderschule in eine andere Schulform wechseln, wird dies ebenfalls von der Schulaufsicht entschieden. An den Förderschulen wird einmal jährlich überprüft, ob die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Die Förderschule kann auch einen Wechsel des Förderschwerpunktes beantragen, was oft mit einem Wechsel des Förderortes verbunden ist. Ihre Schule informiert Sie über das Verfahren.

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