Berufskollegs: Informationen zur Online-Anmeldung
www.schueleranmeldung.de
Die zentrale Anmeldung für Berufskollegs im Internet
- Direkt zur Online-Anmeldung: www.schueleranmeldung.de
Inhaltsübersicht:
- In die Zukunft einchecken – jetzt online
- Per Mausklick anmelden – für was?
- Gut überlegen!
- Die Anmeldung in 4 Schritten
- Berufsschulpflicht nachweisen – online
- Hier erhalten Sie Unterstützung
In die Zukunft einchecken – jetzt online
„Schüler Online" ist neu: Zum ersten Mal können sich alle Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2010/2011 zentral über das Internet anmelden, wollen sie ein Berufskolleg, eine Berufsschule oder – nur in Münster – die Sekundarstufe II an einem Gymnasium besuchen.
Doch „Schüler Online" ist mehr als ein zentrales Anmeldesystem. Es liefert einen aktuellen Überblick über das Bildungsangebot der Berufskollegs. Damit ist es eine ideale Quelle für alle, die Informationen und Entscheidungshilfen für die Berufsorientierung suchen.
„Schüler Online" hat viele Vorteile – und ist sicher in Sachen Datenschutz:
- Das Bildungsangebot der Berufskollegs: aktuell und rund um die Uhr per Mausklick
- Stand der eigenen Anmeldung jederzeit online abrufbar
- Schnellere Info über noch freie Plätze: Weil die Berufskollegs die Daten eher bekommen, können sie besser planen und entscheiden.
Übrigens:
- Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch persönlich bei der Schule anmelden.
-
Einige wenige Schulen sind unter „Schüler Online" nicht zu finden. Welche Schulen das sind, zeigt die folgende Liste: www4.citeq.de/berufskollegs/ohneonline.pdf
Mehr zu Angeboten und Anmeldemodalitäten finden sich auf den jeweiligen Homepages sowie direkt bei den Schulen. - Den Ablauf des Anmeldeverfahrens verdeutlicht das Schaubild:
Von der Anmeldung bis zur Aufnahme (50 kB)
Per Mausklick anmelden – für was?
Sie können sich mit „Schüler Online" anmelden:
- an einer Berufsschule im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung (duales System)
- für einen Bildungsgang an einem Berufskolleg zur beruflichen Qualifizierung bzw. zum Erwerb allgemein bildender Abschlüsse (z. B. Mittlerer Abschluss/FOR oder Abitur)
- nur in Münster: für die Sekundarstufe II eines Gymnasiums, wenn Sie dazu die Schule wechseln
Für jede dieser drei Möglichkeiten können Sie nur jeweils eine Anmeldung abgeben.
Die Bildungsgänge an Berufskollegs sind:
- Berufsorientierungsjahr
- Berufsgrundschuljahr
- Berufsfachschule
- Höhere Berufsfachschule
- Berufliches Gymnasium
- Fachoberschule
- Fachschule
Für einen müssen Sie sich entscheiden – das ist neu!
Gut überlegen!
Weil Sie sich nicht mehr für beliebig viele Bildungsgänge parallel anmelden können, sollten Sie sich noch genauer überlegen, wie Sie sich Ihre berufliche Zukunft vorstellen und was Sie dafür brauchen.
Sind Sie noch unsicher bei der Berufswahl?
Sprechen Sie mit Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer darüber. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei einem Berufskolleg oder der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Sind Sie unsicher, ob Sie den für einen Bildungsgang geforderten Schulabschluss erreichen?
Beraten Sie sich mit Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer, um zu einer realistischen Einschätzung für Ihre Anmeldung zu kommen.
Sollten Sie den geplanten Abschluss dennoch nicht erreichen, wird die Schule, bei der Sie sich angemeldet haben, mit Ihnen das Gespräch über mögliche Alternativen suchen.
So einfach? So einfach!
Die Anmeldung in 4 Schritten
Schritt Nummer 1: Log-in: Willkommen
Ein halbes Jahr vor dem Abschluss der Klasse 10 erhalten Sie von Ihrer Schule ein eigenes und geheimes Passwort (z. B. F5A936). Mit diesem Passwort und Ihrem Vor- und Nachnamen können Sie sich bei „Schüler Online" einloggen. Macht Ihre Schule bei „Schüler Online" nicht mit, können Sie sich auch einfach nur mit Ihrem Namen, Vornamen und Geburtsdatum anmelden. Sie bekommen sofort ein Passwort ausgegeben.
Übrigens: Als Infoquelle können Sie „Schüler Online" ohne Passwort nutzen, wann immer Sie wollen.
Schritt Nummer 2: Bitte einchecken!
Sie können sich an jedem Computer mit Internetzugang anmelden. An Ihrer Schule werden Ihre Lehrkräfte Sie dabei begleiten. Achten Sie auf die Anmeldefrist: 29. Januar bis zum 26. Februar 2010. (Zur Ausnahmeregelung für Berufsschulen s. "Ausbildungsvertrag schon in der Tasche?")
„Umbuchen"
Entscheiden Sie sich nach der Anmeldung doch für eine andere Ausbildung oder einen anderen Bildungsgang, löschen Sie Ihre alte Online-Anmeldung bitte (innerhalb der Anmeldefrist). Oder informieren Sie die Schule, von der Sie sich abmelden wollen. Womöglich wartet ein anderer Jugendlicher genau auf diesen Platz.
Ausbildungsvertrag schon in der Tasche?
Wer den Vertrag bereits hat, sollte mit dem Ausbildungsbetrieb klären, welche Berufsschule es werden soll. Jetzt können Sie sich wie oben beschrieben bei „Schüler Online" anmelden. Das geht ab dem 29. Januar 2010 bis zum 31. Oktober 2010.
Ihr Betrieb möchte Sie lieber selbst anmelden? Auch das ist kein Problem, dafür ist ein eigener Zugang eingerichtet.
Schritt Nummer 3: Klicken, drucken, los
„Schüler Online" zeigt Ihnen die Bildungsgänge an, die Sie mit Ihrem voraussichtlichen Schulabschluss wählen können. Außerdem bekommen Sie den Hinweis, welche zusätzlichen Unterlagen Sie bei dem Berufskolleg einreichen müssen, z. B. die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldebestätigung, einen Lebenslauf, ein Passfoto. Diese Unterlagen sollten Sie schnellstmöglich und vollständig dort abgeben oder per Post schicken.
Schritt Nummer 4: Hat es geklappt?
Den Stand Ihrer Anmeldung können Sie mit „Schüler Online“ jederzeit abfragen. Einige Schulen informieren bis Ende März auch per Post über ihre Entscheidung.
Nicht geklappt?
Sie haben noch Chancen,
- einen der noch freien Platz zu bekommen.
Nach Abschluss der ersten Anmelderunde stellen die Berufskollegs Bildungsgänge mit noch freien Plätzen wieder bei „Schüler Online" ein. Also: Ab Anfang April reinschauen! Letztlich tut sich da bis zum Beginn des neuen Schuljahres immer noch was.
Die Anmeldung läuft dann wie beschrieben. - sich beraten zu lassen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem Berufskolleg und/oder erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten für den beruflichen Einstieg. - über die Warteliste nachzurücken.
Ob Sie drauf stehen, erfahren Sie bei „Schüler Online", wie gut Ihre Nachrück-Chancen sind, direkt bei der Schule.
Berufsschulpflicht nachweisen – online
Nach der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht. Davon sind Sie betroffen, wenn Sie
- die Schule nach dem Schuljahr 2009/2010 verlassen und nach dem 1. August 1992 geboren sind
- oder eine Berufsausbildung beginnen, bevor Sie 21 Jahre alt sind.
Mit dem Besuch eines Berufskollegs erfüllen Sie diese Berufsschulpflicht. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, dies zu tun (z. B. Besuch einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heilberufe, Freiwilliges soziales Jahr, Zivildienst).
In jedem Fall müssen Sie bis zum 31. Mai 2010 anzeigen, dass Sie Ihrer Berufsschulpflicht nachkommen. Dazu füllen Sie den entsprechenden Fragebogen aus – auch der ist bei "Schüler Online" zu finden. Ihre jetzige Schule wird Sie dabei unterstützen.
Mehr zum Thema Berufsschulpflicht finden Sie im Netz beispielsweise unter:
- Informationen zur Berufsschulpflicht im Schuljahr 2010/2011
-
www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ
(Stichwort: Fragen und Antworten zum Unterricht -> Schulpflicht)
Hier erhalten Sie Unterstützung
- Fragen zu den Bildungsangeboten und Berufskollegs:
Ansprechpartner in den Berufskollegs - Fragen zum Umgang mit „Schüler Online“/Technische Probleme:
Ansprechperson ist Ihre Klassenlehrerin oder Ihr Klassenlehrer - Fragen zur Berufs- und Studienberatung:
Berufsberatung der Agentur für Arbeit , Telefon: 0 18 01/555 111
http://www.arbeitsagentur.de/
