Dienstleistungen von A bis Z
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Kinder, die Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen haben, können gezielt gefördert werden.
Lese- und Rechtschreibschwäche kann sich so äußern:
Lesen:
- der Inhalt eines Textes kann nicht sinngemäß wiedergegeben werden
- erhöhte Zahl von Lesefehlern
- sehr langsames Lesetempo
- Vertauschen und Verwechseln von Buchstaben, Verschlucken von Endungen
- Erraten von Wörtern
- Falsche Leserichtung
Schreiben:
- deutlich eingeschränkter Wortschatz im Vergleich zum mündlichen Wortschatz
- häufig gestörter Schreibfluss
- deutlich verringerte Rechtschreibsicherheit
- Auslassungen von Buchstaben und Wörtern
- Gehörtes kann nicht in die richtige Buchstabenfolge umgesetzt werden
- Verkrampfte Schreibhaltung und dadurch deutlich verlangsamtes Schreiben
Lesen und Schreiben Lernen ist ein individueller Lernprozess. Jedes Kind lernt anders und die Ursachen für eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) können ganz unterschiedlich sein.
In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Erlass, der die frühzeitige und ganzheitliche Unterstützung für das betroffene Kind für notwendig hält. Er gibt verbindliche Leitlinien für Schulleitungen und Kollegien zur Förderung von Schülern und Schülerinnen bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) vor.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster bietet für Kinder und Jugendliche mit gravierenden Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens (Dyskalkulie) in der Lernwerkstatt eine gezielte Förderung.
Weitere Informationen zum Thema LRS finden Sie in folgenden Internetangeboten
- www.schulpsychologie.de
- www.bvl-legasthenie.de
- Ansprechpartner für Münster im Landesverband Legasthenie in NRW www.lvl-nrw.org
