Laut Gemeindeordnung müssen Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern einen Integrationsrat bilden. Er löst den Ausländerbeirat ab, der seit 1994 gesetzlich vorgeschrieben war. In Münster gab es ohne gesetzliche Verpflichtung bereits seit 1984 einen Ausländerbeirat.
Der Integrationsrat hat laut Ratsbeschluss 27 Mitglieder, davon sind 9 Ratsmitglieder, die der Rat bestimmt. Die anderen 18 Mitglieder werden von allen Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben, in einer Stadt gewählt,
Diese Wahl fand erstmals am 7. Februar 2010 statt.
Intention des Gesetzgebers ist es dabei, die Integration als gesellschaftliche Aufgabe zu betonen und den Integrationsrat besser mit der Rats- und Ausschussarbeit zu verknüpfen.
Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf seinen Antrag hin ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen.
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