Münster (SMS) Die Selbstverwaltung und die Daseinsvorsorge der Kommunen mit ihren für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen dürfen durch Freihandelsabkommen nicht beeinträchtigt werden. Das ist in den Verhandlungen über Abkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) und über ein Dienstleistungsabkommen sicherzustellen. Darauf weist Oberbürgermeister Markus Lewe in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Gabriel, an NRW-Ministerpräsidentin Kraft, an EU-Kommissarin Malmström und an den Deutschen Städtetag hin. Mit seiner öffentlichen Stellungnahme setzt er zugleich einen Beschluss des Rates der Stadt Münster um.
Der Oberbürgermeister führt sechs für die Kommunen zentrale Punkte an. Sie decken sich mit gemeinsamen Positionspapieren der Kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes Kommunaler Unternehmen und dem Bundeswirtschaftsministerium:
- Die kommunale Daseinsvorsorge muss von Marktzugangsverpflichtungen der Abkommen ausgenommen bleiben.
- Regelungen im europäischen Vergaberecht zur sogenannten Inhouse-Vergabe, zur interkommunalen Zusammenarbeit, zu Rettungsdiensten und der Wasserwirtschaft dürfen nicht unterlaufen werden.
- Keine Investitionsschutzregelungen, die über den Rechtsschutz vor nationalen Gerichten hinausgehen.
- Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz dürfen nicht mit dem Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen gesenkt werden.
- Kommunale Vertreter sind in die Beratergruppen bei der EU-Kommission zur Verhandlung der Abkommen einzubeziehen.
- Die kommunale Organisationshoheit muss sichergestellt bleiben, Rekommunalisierungen dürfen nicht behindert werden.
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25.08.2015