Münster (SMS) Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) teilen mit, dass die Sperrgutabfuhr nach dem Starkregen in Münster weiter nach Dringlichkeit stattfindet. Konkret heißt das: In den vom Unwetter nicht oder kaum betroffenen Stadtteilen wird die reguläre Sperrgutabfuhr zunächst ausgesetzt.
Den enormen Massen an nassem Sperrgut nach dem Starkregen in Münster können die AWM trotz aufgestockter Sperrgutmannschaft, Wochenendeinsätzen und Unterstützung aus Nachbarstädten sowie vieler Freiwilliger nur langsam Herr werden. Mehr als das fünffache eines regulären Abfuhrtages fahren die Teams aktuell täglich aus den besonders betroffenen Stadtteilen. „Aus hygienischen Gründen müssen wir die Priorität in der Sperrgutabfuhr weiterhin auf die Bezirke legen, die vom Unwetter betroffen sind und hier nach Dringlichkeit vorgehen“, erklärt AWM-Chef Patrick Hasenkamp. Da in dicht besiedelten Stadtteilen mit vielen Mehrfamilienhäusern kaum Möglichkeiten zur Trocknung und Lagerung der nassen Abfälle bestehen, werden diese zuerst abgefahren.
Bürger, die über Transportmöglichkeiten verfügen, werden gebeten, ihr Sperrgut schnellstmöglich zu den Recyclinghöfen bringen. „Wir bitten außerdem alle vom Unwetter nicht Betroffenen dringend darum, ihr Sperrgut bis zur nächsten regulären Abfuhr im September im Keller oder auf ihrem Grundstück zu lagern und große Elektrogeräte erst wieder am September zur Abholung anzumelden. So können wir alle Kapazitäten zur Abfuhr der nassen Abfälle nutzen“, unterstreicht Hasenkamp.
Unter www.awm.muenster.de und der Telefonnummer 60 52 53 informieren die AWM tagesaktuell ab 17 Uhr darüber, in welchen Bezirken am Folgetag die Sondersperrgutabfuhr stattfindet. Außerdem gibt es hier wichtige Informationen zur Entsorgung von Problemabfällen und Lebensmitteln, die nicht zur Sperrgutabfuhr an die Straße gestellt werden dürfen.
Die AWM weisen darauf hin, dass das Mitnehmen von Sperrgut verboten ist und zerwühlte Abfallberge den Einsatzkräften die Arbeit weiter unnötig erschweren. Darauf sollte gegebenenfalls hingewiesen werden.
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Pressemitteilungen
03.08.2014